Ein Kommentar von Klaus Ott

Höchstens fahrlässig gezockt, aber nicht strafbar gehandelt: Die Düsseldorfer Justiz gibt sich im Umgang mit Skandalbankern milde.

Die Vorstände vieler Landesbanken können aufatmen. Und die Chefs einiger anderer Banken ebenfalls. Sie kommen voraussichtlich darum herum, sich für fragwürdige Geschäfte, mit denen sie erst ihre Institute und dann die ganze Wirtschaft in die Krise geführt haben, vor Gericht verantworten zu müssen. Das ist die eigentliche Konsequenz des ersten großen Ermittlungsverfahrens in Deutschland, mit dem die Justiz das Versagen der Banken aufarbeiten wollte. Nach Ansicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft haben die früheren Vorstände der Mittelstandsbank IKB allenfalls fahrlässig gezockt, sich aber nicht strafbar gemacht. Sie hätten schließlich nicht vorgehabt, der IKB zu schaden.

IKB, dpa

Die IKB geriet durch Fehlspekulationen in den USA in Schieflage. (© Foto: dpa)

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Jahrelangen haben Finanzjongleure in den USA und anderen Ländern jede Menge Kredite zu Paketen geschnürt, wieder ausgepackt, neu sortiert, und um die halbe Welt geschickt. Vor allem mit US-Immobiliendarlehen wurde auf diese Weise gehandelt, als ob es Wertpapiere wären. Solange die Rendite stimmte, war das ein tolles Geschäft, an dem sich zahlreiche Banken berauschten, auch in Deutschland und hier vor allem auch staatseigene Landesbanken.

Als immer mehr Häuslebauer in den USA ihre Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnten, die sie bei strenger Prüfung nie hätten bekommen dürfen, platzte diese Blase. Seitdem muss der Staat mit dem Geld der Steuerzahler einspringen, um das Finanzsystem und die Wirtschaft zu retten. Viele Milliarden Euro sind fällig, aber niemand ist dafür letzten Endes wohl verantwortlich. Dass dem ehemaligen IKB-Chef nun unter anderem zur Last gelegt wird, er habe Lautsprecherboxen über die Bank abgerechnet, wirkt wie ein Hohn.

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(SZ vom 02.07.2009/mel)