Durch Fehler bei Bauplanung und -ausführung entstehen in Deutschland jedes Jahr Bauschäden in Milliardenhöhe. Tipps, was der Bauherr tun kann, um sich vor Pfusch zu schützen.
Durch Fehler bei Bauplanung und -ausführung entstehen in Deutschland jedes Jahr Bauschäden in Milliardenhöhe. Der Trend zum Pfusch ist weiter ungebrochen. Der Grund: "Immer mehr Bauträger arbeiten mit unqualifizierten Subunternehmern. Um die Kosten zu drücken, suchen sie sich die billigste Firma aus, egal, ob deren Mitarbeiter überhaupt qualifiziert sind oder nicht", so die Erfahrung von Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB).
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Damit, so befürchtet Mattis, wird sich die Qualität im Einfamilienhausbau weiter drastisch verschlechtern. Was kann nun der Bauherr tun, um sich vor Pfusch und Billiganbietern als Subunternehmer zu schützen?
Welche Handhabe hat er gegenüber dem Bauträger, der ihm das Haus schlüsselfertig zum Festpreis und mängelfrei erstellen soll? "Wer sich seinen Haustraum vom Bauträger und Schlüsselfertiganbieter erfüllen möchte, sollte seinen Vertrag unbedingt bereits vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen", rät Mattis.
Der Fachmann schaut aufs Kleingedruckte und auf das, was im Vertragswerk fehlt oder irreführend beschrieben ist. "Firmen, die Rohbauarbeiten anbieten und ausführen, müssen nach wie vor in der Handwerksrolle eingetragen sein", so Mattis. Die jüngsten Lockerungen des Gesetzgebers stellen zwar manches Ausbaugewerbe von dieser Pflicht frei, aber Maurer, Stahlbetonbauer und Zimmerleute müssen nach wie vor besondere Qualifikationen nachweisen.
Die häufigsten Mängel
Risiken gibt es bereits bei der Bauplanung. Pläne für Häuser bis zu zwei Stockwerken müssen in den meisten Fällen nicht mehr von den Bauämtern geprüft werden. Fehler bei den Planungen oder Berechnungen bleiben so häufig unentdeckt.
Noch größer sind die Risiken nach Baubeginn: Häufigste Mängel sind schlecht gegossene Bodenplatten, nicht ordentlich abgedichtete Keller- und Außenwände, unzureichende Wärmedämmung oder verkehrte Anschlüsse. Patentrezepte, wie Mängel vermieden werden können, gibt es natürlich nicht. Ratsam ist es aber, als Bauherr oft auf der Baustelle anwesend zu sein, um den Baufortschritt zu überwachen. Wer ein Bautagebuch führt, hat schon mehr Sicherheit. Noch wichtiger als die persönliche Anwesenheit des Bauherrn ist die Unterstützung durch einen nicht am Bau beteiligten Fachmann, der regelmäßige Qualitätskontrollen durchführt.
Nach jedem Bauabschnitt wie Baugrube, Rohbau, Rohinstallation sollte eine Abnahme stattfinden. Für Teilabnahmen und Endabnahme sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, das Mängel auflistet und Fristen für die Beseitigung der Mängel festschreibt.
Da sich nach der Abnahme die Beweislast umkehrt, der Bauherr also dann beweisen muss, dass das Werk schon vor der Abnahme mangelhaft war, sollte er nicht vorschnell unterschreiben. Stattdessen sollte man alles, was einem nicht in Ordnung erscheint, ins Protokoll aufnehmen. Denn für nicht im Protokoll erwähnte Mängel hat der Bauherr später schlechte Karten bei der Beweisführung.
Nur wer als Bauherr ein Vertragsverhältnis mit dem Architekten, Handwerker oder Bauunternehmer eingegangen ist, hat Gewährleistungsrechte, wenn am Bau gemurkst wurde. Der Unternehmer haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fünf Jahre, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vier Jahre. Auch bei einem VOB/B-Vertrag können die längeren Gewährleistungsfristen nach BGB vereinbart werden.
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