Von Eike Schrimm

Der Mieter sollte dem Vermieter keine Antwort schuldig bleiben. Aber nicht jede muss der Wahrheit entsprechen.

Vermieter wollen mit Fragebögen namens "Selbstauskunft" tief blicken in das Leben ihres zukünftigen Mieters. Der Interessent muss den Bogen nicht ausfüllen. Will er aber den Zuschlag für die Wohnung, sollte er sich offenbaren. Manche Fragen erlauben, dass er mustergültig, aber nicht wahrheitsgemäß antwortet.

Fragt der Vermieter über sein Recht hinaus, muss es der Mieter nicht so genau nehmen mit der Wahrheit. (© Foto: Photodisc)

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