Banken müssen künftig offenlegen, welche Provisionen sie von Unternehmen für die Vermittlung von Wertpapieren erhalten. Die Kreditwirtschaft ist schockiert.
Banken werden ab sofort ihre Beratungsgespräche ändern müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das am Montag bekannt wurde. Darin verlangen die Richter, dass Kreditinstitute ihren Kunden die Provisionen offenlegen, die sie bei der Vermittlung von Anlageprodukten erhalten.
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Sonst können die Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben. "Damit wird die bisherige Beratungspraxis der Banken komplett auf den Kopf gestellt", sagt der Tübinger Anwalt Andreas Tilp, der das Urteil erstritten hat.
Womöglich nicht nur Fondsanlagen betroffen
In dem Fall hatte eine Bank ihrer Kundin konzerneigene Aktienfonds empfohlen. Sie klärte die Anlegerin zwar darüber auf, dass sie dafür Ausgabeaufschläge zwischen drei und fünf Prozent kassiert.
Was die Kundin aber nicht erfuhr: Die Fondsgesellschaft zahlte der Bank darüberhinaus einen Teil der Verwaltungsgebühren (sogenannte Kickback-Zahlungen). Nach großen Kursverlusten verlangte die Anlegerin ihr Geld zurück - Zug um Zug gegen Rückgabe der Fondsanteile. Der BGH gab ihr recht.
Die Bank müsse "darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen" von der Fondsgesellschaft erhalte, entschieden die Richter.
Der Kunde müsse über den Interessenkonflikt aufgeklärt werden. Erst so werde er "in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen", heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 56/05). Nach Ansicht von Tilp wirkt sich der Richterspruch nicht nur bei der Vermittlung von Fondsanteilen aus.
Schadenersatzregelung ist unklar
"Das Urteil betrifft Kapitalanlagen aller Art und erfasst frühere wie zukünftige Fälle", sagt der Jurist. Seiner Ansicht nach geht es auch über die Vorgaben einer EU-Richtlinie (Mifid) hinaus, die von November an in Deutschland für mehr Transparenz bei der Bankberatung sorgen soll.
"Die geplanten Vorschriften gelten nur für die Zukunft, während das Urteil schon jetzt von den Banken bessere Informationen verlangt." Zudem sei "völlig offen, ob sie dem Anleger Schadensersatz gewähren, wie es der BGH jetzt getan hat".
Nach Auffassung von Tilp gilt das Urteil zudem nicht nur für Wertpapiere und Derivate, sondern zum Beispiel auch für Steuersparmodelle wie Schiffsbeteiligungen. "Es gibt aus meiner Sicht so gut wie keine Bankberatung, bei der nicht im Hintergrund Kickback-Zahlungen stattfinden", sagt der Anwalt.
Ein Sprecher des Fondsverbands BVI bestätigt, dass Kickbacks "gängige Praxis sind". Dies wird sich mit dem Urteil ändern müssen. Die Kreditwirtschaft rätselt noch über die Folgen. Beim Zentralen Kreditausschuss, dem Dachverband der Kreditwirtschaft, hieß es am Montag lediglich: Der Richterspruch komme "überraschend".
In der Urteilsbegründung wies der BGH darauf hin, dass grundsätzlich nur die Geschäfte rückabgewickelt werden könnten, "bei denen Rückvergütungen verschwiegen worden sind". Ob der Anleger auch andere Wertpapieraufträge bei seiner Bank rückgängig machen kann, hänge davon ab, ob er "bei gehöriger Aufklärung insgesamt den Geschäftskontakt abgebrochen hätte". Das zu beweisen sei aber Sache des Kunden.
(SZ vom 6.3.2007)
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Seit über sieben Jahren haben sich Finanzberater mit einer nachweisbaren Qualifikation zusammengeschlossen und den Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. In diesem Verbund sind weit über 200 Finanzplaner, Makler usw. mitglied und beraten ausschließlich auf Honorar Basis. Zuerst wird ein individuelles Konzept für den Kunden erarbeitet und anschließend mit provisionsfreien Verträgen umgesetzt. Also 100 % Transparenz für den Kunden! Und Garantiert kein provisionsgetriebener Verkauf! Günstiger, besser und besser geht es nicht. Bei Frage können Sie mich unter info@d-gl.de erreichen. Gruß Dietmar Gläser Bankbetriebswirt (BA) und Finanzökonom (ebs)
Es wird immer nur gegen Banken gewettert - das nervt mich!! Was ist eigentlich mit den ganzen "freien" Finanzberatern??????? Hoffentlich müssen diese zukünftig auch offen legen, wieviel Sie am Geschäft mit Ihren Kunden verdienen. Aus meiner Erfahrung werden hier vorrangig Produkte verkauft, die Provisionen bringen... und das nicht zu knapp!
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied zwischen Immobilien und Autos, vor allem wenn die zuständige Stadt keine Kaufpreissammlung führt und auf Gutachter kaum Verlaß (Kaufpreisgutachten) und auf Berater schon gar nicht. Wenn eine Bank eine starke Machtmacht besitzt, kann sie weithin dirigieren und den Betrug verschleiern. Daher ist das Urteil des BGH mehr als gerechtfertigt: der Bürger hatte bisher kaum den Schutz, den er braucht. Banken hatten in den zurückliegenden Jahrzehnten Millionen Bundesbürger auf die eine oder andere Weise über den Tisch gezogen. Natürlich nicht alleine. Amerikanische Verhältnisse haben wir schon und die Aushebelung des GRUNDGESETZES auch. Das sind anarchistische Zustände. Daher ist das Urteil der BGH überfällig.
Mir kommt der eine Kommentar, der für den Betrug der Banken spricht vor wie: wer überfallen wird, ist selber schuld. Aber was ist nun wirklich, wenn tatsächlich Bürger eine Bank überfallen? Dann kommt der Staat mit aller Macht. Warum dann nur hier?? Herr Kommentator mit dem bezeichnenden Nick Jonni-@cash und johnni-bank: bewegen sich nur offen hier und zeigen Sie, von wo aus Sie schreiben und für wen.
der Kunde zahlt es!
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