Skrupellose Finanzinvestoren kaufen häufig Immobilienkredite auf - unbegründete Zwangsvollstreckungen hält ein Gericht jedoch für unzulässig.
Die Aufkäufer von Immobilienkrediten haben vor Gericht erneut eine schwere Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg hat in einem Grundsatzurteil die Zwangsversteigerung eines Schuldners durch eine Nichtbank für unzulässig erklärt und damit einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek aufgehoben.
Mit skrupellosen Methoden werden manche Hausbesitzer von Finanzinvestoren in den Ruin getrieben - ein Urteil soll sie nun schützen. (© Foto: ddp)
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Das teilte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner mit, der die Entscheidung erstritten hatte. "In dem Beschluss hat erstmals ein Gericht aufgrund der geltenden Gesetzeslage in Deutschland eine Lösung aufgezeigt, die einen Missbrauch der Zwangsvollstreckung verhindert", sagte Büttner.
Das Oberlandesgericht München hatte bereits im Februar 2008 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einer Inkassofirma des Finanzinvestors Lone Star gestoppt, weil das Unternehmen dem Kreditnehmer keine schlüssige Auskunft über die Höhe der besicherten Kreditforderungen gegeben hatte.
Seit etwa zwei Jahren kursieren in den Medien Berichte über Hausbesitzer und Gewerbetreibende, deren Immobiliendarlehen von ihren Hausbanken verkauft und die anschließend von Kreditaufkäufern durch skrupellose Methoden in den Ruin getrieben wurden. Spätestens im Herbst wird deshalb ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung in Kraft treten, das die Kreditnehmer besser schützen soll.
Berechtigtes Bankeninteresse
Experten merken aber an, dass Tausende von Altfällen davon nicht mehr profitieren können. Außerdem bestehe nach wie vor die Möglichkeit, dass Aufkäufer von Forderungen das Recht, einen Kredit jederzeit zu vollstrecken, missbrauchen können.
Genau darum ging es nun in dem Fall, mit dem sich das Landgericht Hamburg befasste. Kläger war ein Schuldner, der ein Mehrfamilienhaus mit einem Kredit finanzierte und sein Immobiliendarlehen durch eine Grundschuld absicherte.
In dieser hatte der Kreditnehmer - wie dies in Deutschland üblich ist - seiner Bank das Recht auf eine sofortige Zwangsvollstreckung eingeräumt ("Unterwerfungserklärung"). Diese Praxis hat die Rechtsprechung bislang stets gebilligt. Schließlich ist das Interesse der Banken berechtigt, bei Störungen des Kreditverhältnisses auf das Vermögen des Schuldners zugreifen zu können.
Das Landgericht Hamburg argumentiert nun aber, dass dabei "das erst in neuerer Zeit auftretende Phänomen des massenhaften Verkaufs von Krediten durch Banken an Finanzinvestoren" nicht berücksichtigt werde. Der Schuldner weise "zu Recht darauf hin, dass er bei Abgabe der Unterwerfungserklärung nicht mit einem Verkauf des Kreditvertrages nebst Sicherheiten an eine Nichtbank habe rechnen müssen".
In den Händen eines Finanzinvestors, "der anders als eine Bank nicht an einer langfristigen Geschäftsbeziehung, sondern an einer raschen Verwertung der Sicherheiten interessiert ist, verwandelt sich die Möglichkeit einer Vollstreckung ohne vorherige Nachprüfung in ein äußerst wirksames Druckmittel, das ein erhebliches Missbrauchspotenzial birgt".
Unberechtigte Zwangsvollstreckungen
Dies begründet das Gericht auch damit, dass Finanzinvestoren - im Gegensatz zu den Banken - keiner "strengen staatlichen Aufsicht und Kontrolle unterliegen".
Solange es dem Schuldner überlassen bleibe, die gerichtliche Prüfung im Wege einer Vollstreckungsklage herbeizuführen, "bleibt Raum für jede unberechtigte Ankündigung oder Einleitung einer Zwangsvollstreckung", heißt es in dem Urteil. Die Unterwerfungserklärung stelle deshalb "eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners dar".
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte der Missbrauchsmöglichkeit dagegen wenig Gewicht beigemessen. Wer seine Raten ordentlich bezahlt, habe nichts zu befürchten, sagte Zypries. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 318 T 183/07)
(SZ vom 15.07.2008/gal)
Christopher Lee zum 90.
offen gesagt kann ich nicht glauben daß Sie eine derart schlichte Betrachtungsweise der Geschehnisse haben. Entweder verschliessen Sie bewußt die Augen vor der Realität oder sie verfolgen mit dieser (euphemistisch ausgedrückt) "Beschwichtigung" andere Interessen.
Wereinen ordnungsgemäß bedienten Kredit an Dritte verkauft/abtritt und dieser Dritte liquidiert leichtfertig und in unverhohlener Gewinnerzielungsabsicht mit dem kalkulierten Wissen um die existenzielle Schädigung oder gar Vernichtung des Schuldners, handelt nicht nur grob fahrlässig sondern vorsätzlich und ist nach meiner Auffassung schwerkriminell. Derartige Taten sind als schwerer Raub zu bezeichnen und entsprechend strafrechtlich zu verfolgen.
Derartige rechtliche Grauzonen sind für eine Demokratie das absolut schlimmste und tödlichste. Es geht nicht schlimmer. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, das nicht den Interessen einiger vermögender gewissenloser Neoliberalen mit hoher krimineller Energie unterworfen werden darf. Die Demokratie darf nicht von derartigen Figuren ausgehöhlt werden.
Und im übrigen sehe ich auch die Medien in der absoluten, imperativen Pflicht, die Demokratie durch entsprechend kritischen und investigativ recherchierten Journalismus als Kostbarkeit zu hüten.
Sonst wird die Demokratie zur Seltenheit. Und das darf nicht passieren.
... nicht als kompetent einzustufen. Eine ähnliche Antwort erhielt ich Anfang diesen Jahres auf eine Anfrage an das Bundesjustizministerium, unterzeichnet von Frau Zypries.
Nicht allen Schuldner ist bewußt, daß sie bei der Zwangsvollstreckung der Grundschuld oder über das Vermögen durchaus auch Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten haben. Darum in derartigen Fällen nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern Einspruch einlegen bzw. sofort einen kompetenten Anwalt aufsuchen. Eventuell auch eine Schilderung des Vorfalls und der Hintergründe an Frau Zypries, damit die Dame endlich in der Realität ankommt!
Und der hat bisher immer zugunsten der Finanzhaie entschieden. Die Begründung: Gläubigerzession ist geltendes Recht. Falls durch die Abtretung Gesetze verletzt werden, solll sich der Schuldner gegebenenfalls sein Recht in einem Zivilprozess gegen seine Bank holen. Meier also gegen Großbank. Das ist gleiches Recht für Alle.
Wenn König und Bettler unter einer Brücke schlafen, dann genügt es, beide gleich zu bestrafen.
http://www.ftd.de/meinung/leitartikel/:Kolumne%20
Wolfgang%20M%FCnchau%20In%20Katastrophe/386072.html
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/
370/fannie-freddie-und-die-lasterzungen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,565867,00.html
Alles unter Punkt 12 in den
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3337#more-3337
Von wegen unvollständig - so wie Tinus behauptet!
Das Buch von Noami Klein - "Die Schock - Strategie" - sollte für jeden Bürger Pflichtlektüre werden!
http://www.perlentaucher.de/buch/27804.html
Aber anscheinend sind die volksverdummenden Dokusoaps deshalb geschaffen worden, um die große Masse einzulullen und noch besser absahnen zu können!
Bei den lukrativen Immobilien, bei denen die Häuselbauer in den Ruin getrieben wurden, standen die Käufer - die die Immobilie dannn für " 'nen Appel und 'n Ei" erwarben, schon bereit!
Hierzu gehört auch ein ehemaliges Schloß, das der Besitzer mit viel Geld und Liebe zu einem Hotel umfunktioniert hatte.
Diese Geschäfte liefen alle unter der Hand und waren abgekartet!
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