Die Bausparkasse Badenia muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vorerst keinen Schadenersatz zahlen - doch es gibt Hoffnung für geprellte Anleger.

Käufer von Schrottimmobilien können neue Hoffnung schöpfen: Zwar muss die Bausparkasse Badenia nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vorerst keinen Schadenersatz zahlen.

(© Foto: ddp)

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Verbraucherschützer bewerteten das am Dienstag verkündete Urteil aber als eine wichtige Etappe in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit. Denn die Karlsruher Richter sahen es als erwiesen an, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Badenia und dem betrügerischen Dortmunder Wohnungsvermittler Heinen und Biege gegeben habe.

Allerdings kassierten die Bundesrichter das Schadenersatz-Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen eines Formfehlers.

Seinerzeit war die viertgrößte deutsche Bausparkasse zu vollem Schadenersatz verurteilt worden. Der BGH beanstandete, dass das Oberlandesgericht den damaligen Badenia-Finanzvorstand Elmar A. nicht als Zeugen vernommen habe. Das stelle einen schweren Verfahrensfehler dar. Sie wiesen das Verfahren nun an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurück.

Der Vorsitzende BGH-Richter Gerd Nobbe sprach in der Urteilsbegründung davon, dass die Badenia mit der Dortmunder Gruppe "aufs Engste verflochten war". Das belegten zahlreiche Dokumente.

Bei solch enger Zusammenarbeit kehrt sich nach neuerer Rechtsprechung des BGH die Beweislast um. Die Badenia muss nun belegen, dass sie keine Kenntnis von dem betrügerischen System hatte. "Ob die Badenia den Beweis der Unkenntnis führen kann, bleibt abzuwarten. Die Akten lesen sich teilweise wie ein Wirtschaftskrimi", sagte Nobbe weiter.

Diese Sichtweise gibt dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Grund zur Hoffnung: "Es lohnt sich weiter zu kämpfen", sagte Bankenexperte Frank-Christian Pauli der Nachrichtenagentur AP. "Nun ist die Badenia am Zug." Außerdem sei die Aktenlage erdrückend. "Es ist kein schlechter Tag für die Betroffenen. Ärgerlich ist nur, dass eine Entscheidung erneut hinausgezögert wurde", betonte Pauli.

Die Dortmunder Gesellschaft Heinen und Biege hatte in den 90er Jahren rund 7.000 minderwertige Eigentumswohnungen an Kleinverdiener vermittelt und betrügerische Kalkulationen über die Mieteinnahmen vorgelegt, um die Anleger zum Kauf zu bewegen. Die Käufer wurden zum Beitritt in einen Mietpool verpflichtet, in den alle Mieten eingezahlt wurden und aus denen die Käufer Geld erhalten sollten.

Die Badenia finanzierte damals die meisten Wohnungskäufe. Die Bausparkasse bestand ebenfalls auf Beitritt zu diesem Mietpool.

Statt Einnahmen aus dem Mietpool zu erhalten, mussten die Käufer der Schrottimmobilien aber bald nachbezahlen. Heinen und Biege meldete 1999 Insolvenz an. Einige der geschädigten Käufer von Schrottimmobilien begingen Selbstmord.

Auf die Klage einer Polizeibeamtin entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im November 2004, dass die Badenia über die Risiken des Mietpools hätte aufklären müssen und sprach ihr Schadenersatz in vollem Umfang zu.

Die Badenia legte hiergegen Revision ein. Außerdem habe der damalige Badenia-Vorstand Elmar A. Beihilfe zu den betrügerischen Kalkulationen der Wohnungsvermittler-Gruppe geleistet, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts.

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(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 414/04)