Das Schornsteinfeger-Monopol wird abgeschafft. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz mit dem die Berufssparte für den Wettbewerb geöffnet werden soll.
Hauseigentümer können sich in Zukunft ihren Schornsteinfeger weitgehend frei wählen. Alle Arbeiten in diesem Bereich, die keine Kontrollen beinhalten, werden im Wettbewerb angeboten.
Zur Reinigung und Überprüfung sollen aber nur Betriebe berechtigt sein, die mit dem Schornsteinfeger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder entsprechende Dienstleistungen ausführen dürfen.
Die Neuregelung geht auf die EU-Kommission zurück, die wegen der bisherigen Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Beanstandet wurde dabei, dass die Ausübung des Handwerks auf einen Schornsteinfeger pro Bezirk beschränkt ist. Dieser darf außerhalb des Kehrbezirks nicht tätig sein. Das wiederum widerspricht der Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Wer in Deutschland als Schornsteinfeger tätig werden will, muss in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird. Die bisherigen Kehrbezirke werden beibehalten.
Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes muss weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben. Die Bezirke sollen über ein "objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren" jeweils befristet für sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden.
Das Verbot von Nebentätigkeiten wird aufgehoben, so dass die Schornsteinfeger auch Leistungen anbieten können wie Energieberatung, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören. Als Übergangsregelung sollen bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in diesem Bezirk bleiben, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen.