Mit einer neuen Vertragsklausel sollen sowohl Haus- als auch Wohnungsbesitzer ihre Mieter künftig an den Kosten für Schönheitsreparaturen beteiligen können.
Der Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung in Berlin hat nach eigenen Angaben einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der die geltende Rechtsprechung berücksichtigt.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bisher sämtliche Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt, in denen Mieter an den Kosten beteiligt wurden.
Die neue Klausel verpflichtet den Mieter zur Übernahme von fachgerechten Schönheitsreparaturen. Sind diese noch nicht fällig, das Mietverhältnis endet jedoch, wird der Mieter auf Basis von genau festgelegten Quoten an den Kosten beteiligt.
Dabei geht es um Wohnungen, die an den Mieter renoviert übergeben wurden.
Nach Angaben des Bundesverbands schafft die neue Klausel für den Vermieter mehr Rechtssicherheit.
Garantiert wird das allerdings nicht: Ob die Klausel dauerhaft Bestand hat, hänge von der künftigen Rechtsprechung ab, heißt es.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
Christopher Lee zum 90.
Die vermeintlich neue Klausel ist nicht neu sondern findet sich seit Jahren in vielen Mietverträgen. Der Verband der Haus- und Wohnungsbesitzer hat sich schön öfters lang gelegt mit seinen Klauseln und macht jetzt mit Hilfe der SZ Werbung in eigener Sache. Und die SZ fällt mal wieder drauf rein... Ich bestell jetzt dann mein Abo ab, diese redaktionellen Werbungen im Immobilienteil sind nicht zumutbar.
sind schon wieder zahlreiche wenig klagefreudige Mieter zur Kasse gebeten worden.
Die neue Klausel wird wieder kassiert, wetten?
So sehr man über die vermieterfeindlichen Urteile schimpfen kann (ich werd mein Geld jedenfalls lieber in Aktienfonds als in Mietwohnungen investieren), so ist die abermalige Verbiegung in der Formulierung doch absehbar juristisch nicht haltbar. Auch wenn der exakte Wortlaut nicht im Artikel zitiert wird (vermutlich weil der Verband seine Mietverträge ja verkaufen und die Forumulierung daher schützen will), so ist es doch seltsam, dass man Mieter an irgendwelchen Kosten beteiligt, wenn Schönheitsreparaturen noch nicht fällig sind, aber wohl VIELLEICHT in ein paar Jahren fällig sein KÖNNTEN. Das ist ist m. E. einfach Quatsch, denn exakt vorausberechnen lässt es sich nunmal nicht, in welchen Abständen die Reparaturen notwendig werden. Das hat der BGH ja mehrfach klargestellt. Diese Zeitabstände hängen unter anderem von den Bewohnern und deren Verhalten ab. Stichworte sind: Raucher? Kleinkinder in der Wohnung? Viel Besuch oder zurückgezogen lebender Wochenendpendler?
Ich würd mal sagen: Beim Auszug muss man prüfen, ob renoviert werden muss oder nicht. Wenn es zu exakt diesem Zeitpunkt notwendig ist, dann muss es gemacht werden, und der Mieter hat dann auch die Möglichkeit, die Renovierung kostensparend selbst durchzuführen, anstatt einen vom Vermieter beauftragten überteuerten Handwerker bezahlen zu müssen. Und wenn alles noch tiptop aussieht, dann wird eben nicht renoviert (und auch nichts für irgendwelche zukünftigen Renovierungen anteilig bezahlt), egal wie lang die letzte Renovierung schon her ist. So und nicht anders sollte die Regelung in den Mietverträgen sein, und dann hat sie auch Bestand vor den Gerichten.
Wer wettet mit, dass die neue Klausel vom BGH wieder als unwirksam angesehen wird?