Mieter dürfen nicht ohne weiteres Wohnungs- oder Haustürschlüssel nachmachen lassen.
"Rechtlich sieht es so aus: Ich muss den Vermieter fragen, und wenn er einverstanden ist, geht das", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin.
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Beim Auszug muss der Schlüssel dann mit abgegeben werden.
In vielen Häusern ist es laut Ropertz aber gar nicht mehr möglich, Schlüssel ohne Wissen des Besitzers vervielfältigen zu lassen: Bei modernen Schließanlagen bekommt der Eigentümer vom Unternehmen, das sie eingebaut hat, grundlegende Informationen mitgeliefert - etwa in Form einer so genannten Schlüsselkarte. Ohne diese Informationen kann und darf der Schlüsseldienst den Schlüssel nicht nachmachen.
(sueddeutsche.de/dpa)