Mieter müssen den Vermieter unverzüglich informieren, wenn Schlüssel zu Haus oder Wohnung verloren gegangen sind. Bei den Kosten ist die Lage nicht so eindeutig.
Die entstehenden Kosten muss der Mieter nämlich nur übernehmen, wenn er dafür verantwortlich ist, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin.
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Beispielsweise ist eine Vertragsklausel unwirksam, die es dem Vermieter erlaubt, ohne Rücksicht auf Verschulden des Mieters auf seine Kosten Ersatzschlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser einbauen zu lassen. So habe etwa das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 7 U 165/03).
Mieter dürfen aber vom Vermieter zusätzliche Schlüssel verlangen - diese müssen zur Verfügung gestellt werden. Alle Familienmitglieder sowie Babysitter und Reinigungskräfte können einen Schlüssel beanspruchen, zählt der Mieterbund auf.
Und für den Briefzusteller oder den Zeitungsboten dürfen Mieter zusätzliche Haustürschlüssel fordern, entschied jüngst zum Beispiel das Amtsgericht Mainz (Az.: 80 C 96/07).
Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden, muss der Vermieter zur Verfügung stellen. Beim Auszug muss der Mieter allerdings sämtliche Schlüssel zurückgeben.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)