Schimmel:Möbel sind nicht schuld

Mietern kann wegen falscher Anordnung des Mobiliars in der Wohnung keine Schuld an einer Schimmelbildung zugeschrieben werden.

Mietern kann wegen falscher Anordnung der Möbel in der Wohnung keine Schuld an einer Schimmelbildung zugeschrieben werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg hervor (Az.: 915 C 515/08). Darauf macht der Mieterverein in der Hansestadt aufmerksam.

In dem Fall hatte eine Vermieterin Schadensersatz von ihren Mietern gefordert, die in einer Altbauwohnung einen Kleiderschrank an eine Außenwand gestellt hatten. Damit seien sie Schuld an der Schimmelbildung gewesen.

Laut Mieterbund gab es jedoch weder eine mietvertragliche Vereinbarung noch einen allgemeinen Grundsatz, der diese Art der Möblierung verbietet. Somit könne den Mietern keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Die Schadenersatzforderung wies das Gericht ab.

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