Immobilienkäufer sollten sich nicht mit der Erfüllung der DIN für Schallschutz zufriedengeben. Die DIN 4109 entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und reiche für Wohnungen heute nicht mehr aus.
Immobilienkäufer sollten sich nicht mit der Erfüllung der DIN für Schallschutz zufriedengeben. Die DIN 4109 entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und reiche für Wohnungen heute nicht mehr aus.
Anzeige
Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: VII ZR 54/07).
Mit modernen Baustoffen lasse sich mittlerweile ein viel besserer Schallschutz als von der Norm gefordert erreichen.
So lange die alte DIN überarbeitet wird, sollten Interessenten vor dem Kauf schlüsselfertiger Häuser den Vertrag einem Sachverständigen zeigen. Denn Laien könnten kaum erkennen, ob der vorgesehene Schallschutz auf der Höhe der Zeit ist und den eigenen Bedürfnissen gerecht wird, erklärte Eva Reinhold-Postina von der ARGE Baurecht.
- Bessere Akustik in großen Räumen Kathedralen-Gefühl meiden 19.02.2008
- Lärm Das Ohr wohnt mit 14.12.2004
- BGH-Urteil Schallschutz muss ausreichend sein 08.09.2009
- Laminat verlegen Auf den Schallschutz achten 20.05.2008
- Altbau-Check Augen auf bei der Besichtigung 21.04.2005
(sueddeutsche.de/dpa/als)
Schuldenkrise in Griechenland
Ziemlich sinnfreier Artikel, vor allem weil zwar in jeder Baubeschreibung steht, dass die DIN-Mindestwerte deutlich überschritten werden, aber garantieren wird das selbst der seriöseste Bauträger nicht. Wozu auch?
Da hat sich ja jemand ganz tief ins Thema eingearbeitet.