Immobilienkäufer sollten sich nicht mit der Erfüllung der DIN für Schallschutz zufriedengeben. Die DIN 4109 entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und reiche für Wohnungen heute nicht mehr aus.

Immobilienkäufer sollten sich nicht mit der Erfüllung der DIN für Schallschutz zufriedengeben. Die DIN 4109 entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und reiche für Wohnungen heute nicht mehr aus.

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Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: VII ZR 54/07).

Mit modernen Baustoffen lasse sich mittlerweile ein viel besserer Schallschutz als von der Norm gefordert erreichen.

So lange die alte DIN überarbeitet wird, sollten Interessenten vor dem Kauf schlüsselfertiger Häuser den Vertrag einem Sachverständigen zeigen. Denn Laien könnten kaum erkennen, ob der vorgesehene Schallschutz auf der Höhe der Zeit ist und den eigenen Bedürfnissen gerecht wird, erklärte Eva Reinhold-Postina von der ARGE Baurecht.

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(sueddeutsche.de/dpa/als)