Schäuble will offene Immobilienfonds verbieten:Problematische Geldanlage vor dem Aus

Lesezeit: 2 min

Mit dem Verbot offener Immobilienfonds möchte Finanzminister Schäuble eine neue EU-Richtlinie umsetzen. Geschlossene Immobilienfonds sollen jedoch weiterhin verkauft werden dürfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem beliebten Investmentprodukt.

Hannah Wilhelm

Es soll in Deutschland keine neuen offenen Immobilienfonds mehr geben - zumindest wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht. Das hat einen Entwurf vorgelegt zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es geht um die Regulierung alternativer Investments. Und dabei wird mal eben ein bei den Deutschen beliebtes Produkt in Rente geschickt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Auch das weltberühmte Chrysler Building in New York war schon Spekulationsobjekt: Im Juli 2008 kaufte der Abu Dhabi Investment Council für 800 Millionen US-Dollar einen Anteil von 90 Prozent. (Foto: dpa)

Was wird aus den bereits bestehenden offenen Immobilienfonds?

Abgeschafft werden die offenen Immobilienfonds durch die Richtlinien-Umsetzung nicht. Die Fonds, die derzeit auf dem deutschen Markt angeboten werden, soll es auch weiterhin geben. "Für Anleger in diesen Fonds soll sich hiermit nichts ändern", sagt ein Sprecher von dem Interessenverband der Investmentfonds BVI. Aber glücklich ist er nicht, dass es in Zukunft nicht möglich sein soll, neue Produkte aufzulegen. Der Bestandsschutz garantiert auf jeden Fall: Anleger, die derzeit ihr Geld in offenen Immobilienfonds haben, müssen sich keine Alternative überlegen, wenn sie nicht möchten.

Was sind offene Immobilienfonds?

In Deutschland gibt es 35 offene Immobilienfonds, in die Privatanleger Geld stecken können. Insgesamt sind 84 Milliarden Euro investiert. Durch offene Immobilienfonds ist es Privatanlegern möglich, mit wenig Geld und kurzfristig in Immobilien Geld anzulegen. Dabei kaufen Anleger Anteile an einem Fonds und die Fondsgesellschaft kauft, vereinfacht gesagt, von dem eingesammelten Anlegergeld verschiedene Immobilien. Die Anleger können die Fondsanteile auch wieder verkaufen. Das Problem ist jedoch: Wenn viele auf einmal ihr Geld rausziehen, müssen schnell und unter Druck Immobilien abgestoßen werden. Das geht jedoch oft nur unter großem Wertverlust. 2009 wurden deshalb einige Fonds geschlossen, das heißt, die Rücknahme der Fondsanteile wurde für eine Zeit lang ausgesetzt. Derzeit sind noch fünf der 35 Fonds eingefroren. Neun Fonds werden aufgelöst. Wegen der Problematik gab es bereits einige Änderungen im vergangenen Jahr. Es wurde festgelegt, dass neue Anleger Anteile von Immobilienfonds nicht einfach wieder verkaufen können, sondern sie mindestens 24 Monate halten müssen. Und es gilt nun eine einjährige Kündigungsfrist.

Und was ist mit geschlossenen Immobilienfonds?

Aus geschlossenen Immobilienfonds können Anleger nicht einfach aussteigen. Statt dessen wird einmalig Geld von den Anlegern eingesammelt und mit der Summe werden dann Immobilien finanziert. Diese werden gebaut, gekauft, vermietet. Über Jahre bleiben die Anleger investiert. Sie sind an einer Unternehmung beteiligt, tragen unternehmerisches Risiko - bis hin zum Totalverlust. "Diese Produkte sind viel weniger für Privatanleger geeignet als die offenen Fonds. Es ist absurd, dass die geschlossenen Fonds weiterhin verkauft werden dürfen - es aber auf der anderen Seite keine neuen offenen Fonds mehr geben darf", sagt Anlegeranwalt Peter Mattil aus München. Auch für die geschlossenen Fonds wird sich einiges ändern durch das neue Gesetz. Zum Beispiel wird das Risiko der Nachschusspflicht abgeschafft. Viele Verbraucherschützer hatten sich aber ein Verbot der geschlossenen Fonds für Kleinanleger gewünscht.

Welche Richtlinie wird umgesetzt?

Die sogenannte AIFM-Richtlinie, mit der die EU alternative Investments regulieren will. Sie sollte vor allem Hedgefonds treffen, in Deutschland fallen aber auch geschlossene Fonds und die offenen Immobilienfonds darunter.

Ab wann gelten die Neuerungen?

Umgesetzt werden muss die Richtlinie bis Mitte 2013. Bis dahin wird sich sicher noch einiges ändern an dem Entwurf, der über 500 Seiten umfasst.

© SZ vom 24.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: