Mieter dürfen darauf vertrauen, dass der Vermieter die Wohnung instand hält - sie müssen ihn dafür aber auch auf Schäden hinweisen.

Vermieter können die Wohnung nicht laufend auf ihren Zustand prüfen und müssen deshalb von ihren Mietern über Schäden in Mietwohnungen informiert werden.

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Dies entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Fall, auf den die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: I-24 U 44/08). Wegen verschlissener Bodenplatten war eine Frau gestürzt, und die Mieter verlangten vom Eigentümer daraufhin Schadensersatz.

Die Richter entschieden dagegen. Es sei nicht die Aufgabe des Vermieters, das Innere des Mietobjekts zu prüfen. Das sei allein aus dem Grund nicht möglich, dass er das nicht könne, ohne "den Besitz des Mieters zu stören". Die Weitergabe von Mängeln falle eindeutig in die Zuständigkeit des Mieters.

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(sueddeutsche.de/dpa/als)