Schäden durch die Flut:Wann die Versicherung hilft

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Unter anderem in Passau stehen Keller unter Wasser. Die Flut richtet großen Schaden an. (Foto: dpa)

Nach der Flut geht es ums Geld: Eine vollgelaufene Wohnung ist finanziell eine Katastrophe. Die Versicherung hilft nur, wenn Geschädigte diese Fallen vermeiden.

Von Herbert Fromme

Flusse treten über die Ufer, Wasser dringt direkt oder durch die Kanalisation in Wohnungen ein, Autos werden überflutet. Der Starkregen der vergangenen Tage führt zu tausenden von Versicherungsschäden - und zur Frage, wie sich ein Versicherungskunde dann richtig verhält.

Was ist versichert?

Schäden an Wohnhäusern sind von der Wohngebäudeversicherung gedeckt - aber nur wenn der Kunde eine zusätzliche Elementardeckung abgeschlossen hat. Das ist in den meisten Regionen Deutschlands möglich, doch nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind nur 32 Prozent der Gebäude so abgedeckt. Bei Möbeln und Hausrat zahlen die Hausratversicherer die Reparatur oder einen Wertausgleich, auch hier aber nur dann, wenn die Elementar-Zusatzdeckung abgeschlossen wurde. Bei vollgelaufenen Kraftfahrzeugen erhalten Autofahrer Schadenersatz, die eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Allerdings: Wer sein Fahrzeug in der Nähe eines Flusses parkt und auf Warnungen nicht reagiert, könnte Probleme bekommen, weil der Versicherer ihm grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Was ist nach dem Schaden zu tun?

Jeder Kunde muss das Ausmaß eines Schadens begrenzen und "so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherstellen", mahnt die Allianz. Mit raschem Abpumpen des Wassers sowie Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der Einrichtung müssen die Versicherten dafür sorgen, dass die Beschädigung so gering wie möglich bleibt. Wer elektrische Geräte wieder in Betrieb nimmt, sollte sie vorher überprüfen lassen. Betroffene sollten unbedingt das Wasser aus überfluteten Autos ablaufen lassen, aber Vorsicht walten lassen, ehe sie den Wagen wieder in Betrieb nehmen. Denn selbst wenn das Wasser abgelaufen ist, kann es im Motorblock den Ölfilm zerstört haben. Dann führt das Starten zu einem Motorschaden - eine Werkstatt sollte den Wagen unbedingt prüfen.

Wie ist der Schaden zu dokumentieren?

Erreichte Wasserstände sollten markiert, Schäden durch Fotos und Videoaufnahmen dokumentiert werden. "Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände", rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Dazu gehören die Belege über den Kauf. Sind die nicht mehr vorhanden, sollten aus dem Gedächtnis das ungefähre Kaufdatum und der Neupreis dokumentiert werden. Beschädigter Hausrat sollte unbedingt aufbewahrt werden. Wenn das nicht möglich ist, weil eine sofortige Reparatur nötig ist, helfen auch hier Fotos als Beweismittel. Bei Gebäuden sollten neben den Aufnahmen auch Protokolle erstellt werden, am besten mit einem Zeugen, etwa dem Nachbarn. Das gilt gerade vor der Durchführung von Notreparaturen.

Wie ist der Schaden zu melden?

Versicherer verweisen auf die Möglichkeit der telefonischen Schadenmeldung, Verbraucherschützer raten zur schriftlichen Nachricht an die Gesellschaft. Dazu genügt ein Fax - unbedingt sollte man aber den Sendebericht aufbewahren. Ohnehin sollte man von allen Schreiben an die Versicherer Kopien anfertigen. "Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, so telefonieren Sie vor Zeugen, dies können auch Familienangehörige sein", rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wenn der Versicherer telefonisch etwas zusagt, sollte man sich unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, die Durchwahl und Datum und Uhrzeit des Telefonats notieren.

Wann zahlt der Versicherer?

Wenn ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, kann er spätestens einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung verlangen.

Und danach?

Wer keine Elementarschädendeckung hatte und prüfen will, ob die für sein Gebäude angeboten wird, kann das auf zuers-public.de tun - bislang aber nur für Niedersachsen und Sachsen. Für andere Bundesländer geben die Versicherer Auskunft. Wer versichert ist und einen großen Schaden gemeldet hat, muss damit rechnen, dass der Versicherer nach der Regulierung die Police kündigt. Manche Verbraucherschützer raten Kunden daher, selbst zu kündigen. Das kann ihre Chancen auf einen neuen Abschluss bei einer anderen Gesellschaft erhöhen. Ob alte oder neue Gesellschaft - der Versicherer dürfte auf jeden Fall einen höheren Selbstbehalt verlangen und möglicherweise nur kleine Deckungssummen für Elementarschäden anbieten.

© SZ vom 03.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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