Satellitenschüssel:Erlaubnis nötig

Mieter sollten vor dem Anbringen einer Satellitenschüssel in jedem Fall das Einverständnis des Vermieters einholen.

Mieter sollten vor dem Anbringen einer Satellitenschüssel in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dazu rät der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) Bayern in München.

Grundsätzlich hätten Mieter ein Recht auf den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Das Aufstellen einer Parabolantenne sei jedoch nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Nur, wenn keine Gemeinschaftsantenne oder kein Kabelanschluss vorhanden ist, sei das Anbringen auf eigene Kosten erlaubt, teilte der VdW unter Berufung auf Gerichtsurteile mit. Andernfalls könne der Vermieter aus ästhetischen Gründen darauf bestehen, dass keine Satellitenschüssel angebracht wird. Wenn durch eigenmächtig angebrachte Antennen Schäden entstehen, müsse der Mieter dafür aufkommen.

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