Sachkundenachweis:"Chance vertan"

Wer makeln will, muss nur vorweisen, dass er weder vorbestraft noch hoch verschuldet ist. Eine stärkere Regelung des Berufszugangs scheiterte.

Von Simone Gröneweg

Etwa 30 000 Makler sind auf dem Markt aktiv, schätzt der Immobilienverband IVD. Ungefähr 12 000 davon im Vollerwerb. Die Hürden zum Beruf sind klein: Wer makeln will, muss im Grunde nur vorweisen, nicht vorbestraft und nicht hoch verschuldet zu sein. Die Branchenverbände hätten den Zugang zum Beruf gerne stärker reglementiert, und zwar mit einem Sachkundenachweis. Diese Forderung gebe es nun seit mehr als 90 Jahren, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Dass sich Makler in Zukunft fortbilden müssen, ist dem Branchenverband nicht genug. "Das ist inhaltlich sicher noch nicht das, was wir wollen", kommentiert Schick die neuen Regeln. Es sei aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. "Die Politik hat damit die Chance vertan, das veraltete deutsche Maklerrecht, das aus dem 19. Jahrhundert stammt, grundlegend zu reformieren und die Branchenregeln auf international übliches Niveau zu heben", kritisierte Martin Eberhardt, Vorstand des Maklerverbandes RICS Deutschland.

In kaum einem Land sind die gesetzlichen Anforderungen so niedrig wie in Deutschland

Seit ausländische Investoren auf den deutschen Markt gekommen sind, gelten Fachleute für deutsche Immobilien als besonders gefragt. Nicht immer erfüllen sie die Qualitätsansprüche der ausländischen Geschäftspartner. In Deutschland verlangt der Gesetzgeber bisher nicht viel von Maklern, das wäre in anderen Ländern undenkbar. So muss in Frankreich ein Makler ein Wirtschafts- oder ein Jurastudium absolviert haben. In Dänemark gibt es eine Eignungsprüfung, alternativ zur kaufmännischen Ausbildung. Die Niederlande schreiben ein Examen vor.

Die Dringlichkeit einer Berufszulassungsregelung für Makler sei eindeutig, betont IVD-Präsident Schick. Verbraucher greifen verstärkt zu Immobilien, um in der Niedrigzinsphase ihr Vermögen möglichst sicher anzulegen. Insbesondere in den Großstädten haben die Preise stark angezogen. Potenzielle Käufer müssen also viel Geld investieren, wenn sie sich in Ballungszentren eine Wohnung oder ein Haus anschaffen. Die Beratung eines Immobilienmaklers bilde die Entscheidungsgrundlage für eine große Investition, betont Schick und ergänzt: "Damit die Entscheidung nicht auf Sand gebaut wird und erhebliche Vermögensschäden aufgrund einer fehlerhaften Beratung verhindert werden, ist ein Mindestmaß an Berufsqualifikation erforderlich."

Wer über einen Makler eine Immobilie vermittelt bekommt, sollte also selbst sicher gehen, dass der ausreichend qualifiziert ist und vorab nach möglichen Referenzen fragen. Ist ein Makler Mitglied in einem Berufsverband wie dem IVD oder RICS, sollte man davon auszugehen, dass er über eine ausreichende Ausbildung verfügt. Aber selbst der beste Makler macht unter Umständen Fehler. "Gibt er falsche Angaben zum Objekt an oder vergisst einen Mangel zu melden, können Verbraucher Schadenersatzansprüche erheben", heißt es beim IVD. Während Verwalter künftig eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen müssen, schreibt der Gesetzgeber den Maklern das nicht vor. Das war ursprünglich zwar vorgesehen. Das Haftungsrisiko sei zu gering, begründeten die Politiker ihre Entscheidung dagegen.

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