Rürup-Modell:Noch eine Rente mit R

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Eine nach Bert Rürup benannte Altersversicherung wendet sich insbesondere an Selbstständige. In weiten Teilen gelten dabei die selben Regeln wie - es gibt jedoch auch wichtige Unterschiede.

Marco Völklein

Neben der Riester- gibt es die Rürup-Rente, benannt nach ihrem Erfinder Bert Rürup. Dabei fördert der Staat das private Ansparen fürs Alter über Steuervorteile. Wie bei Riester sind auch bei Rürup Rentenzahlungen erst nach dem 60. Geburtstag möglich. Auch hier werden Spar- und Fördergeld bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) nicht berücksichtigt. Und wie bei Riester muss auch bei Rürup die Rente versteuert werden.

Die zuvor gezahlten Sparbeiträge können aber von der Steuer abgesetzt werden - und das nicht zu knapp: Derzeit sind es 66 Prozent der Rürup-Beiträge (maximal 13.200 Euro jährlich, Verheiratete: 26.400 Euro). Bis zum Jahr 2025 steigt die Quote auf 100 Prozent (höchstens 20.000 Euro, Verheiratete: 40.000 Euro). Da aber viele Arbeitnehmer mit ihren gesetzlichen Rentenbeiträgen den Steuerabzug bereits ausschöpfen, kommen sie kaum in den Genuss der Rürup-Förderung. Selbständige, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, profitieren dagegen.

Versicherungen als Ansprechpartner

Rürup-Verträge gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung. In der Regel bietet nur die klassische Variante eine garantierte Verzinsung, bei der fondsgebundenen Variante trägt der Rürup-Sparer das Kapitalanlagerisiko, so die Stiftung Warentest. Einige Anbieter garantieren aber die Summe der eingezahlten Beiträge.

Seit kurzem bietet die Fondsfirma Deka auch den ersten Rürup-Fonds. Wichtig: Zum Start einer Rürup-Police lässt die Versicherung sich zunächst die Kosten bezahlen. Wer in Raten spart, sammelt so in den ersten Jahren kaum etwas auf dem Konto. Das wird zum Problem, wenn der Kunde den Vertrag nach kurzer Zeit beitragsfrei stellen muss - etwa weil er die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Auf dem Konto ist dann kaum Geld für die Rente.

Oft bieten Versicherer Rürup-Policen im Paket an - zum Beispiel mit Absicherungen für den Todesfall im Rentenalter oder bei Berufsunfähigkeit. Da dies aber die Rentenzahlungen schmälert, sollten Sparer darauf verzichten, rät die Stiftung Warentest. Sinnvoll sei ein Vertrag, der eine Beitragsrückgewähr enthält, falls der Versicherte während der Ansparphase verstirbt. Damit seien die Beiträge für die Nachkommen nicht verloren; und die Abstriche bei der Rente seien nicht zu hoch.

© SZ vom 29.3.2008/jkf/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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