Risikobegrenzungsgesetz Schwere Zeiten für Heuschrecken
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Die Bundesregierung verspricht Unternehmen und Verbrauchern mehr Schutz vor Finanzinvestoren. Ein neues Gesetz soll gegen die sogenannten "Heuschrecken" helfen.
Unternehmen und Verbraucher werden künftig besser vor Finanzinvestoren geschützt. So stellt sich das die Bundesregierung zumindest vor. Dafür hat der Bundestag nun schärfere Regeln für Investoren beschlossen. Das mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete Risikobegrenzungsgesetz soll nicht nur die sogenannten "Heuschrecken" abwehren, sondern auch Missbrauch beim Verkauf von Immobilienkrediten stoppen.
Mit dem neuen Risikobegrenzungsgesetz will die Bundesregierung den sogenannten "Heuschrecken" das Leben schwer machen.
(Foto: Foto: ddp)Über steuerliche Vergünstigungen wird es zudem jungen Unternehmern leichter gemacht, Geldgeber für ihre Ideen zu gewinnen.
Das neue Gesetz verlangt von Aktionären, künftig die Herkunft ihrer Mittel offen legen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile an einem Unternehmen gekauft haben. Zudem müssen sie ihre wahre Identität nennen.
Verletzen sie die Regeln, drohen ihnen Strafen wie beispielsweise ein mehrmonatiges Stimmrechtsverbot. "Wir tun damit nicht nur unseren Anlegern, sondern auch unserem Wachstum einen Gefallen", sagte die SPD-Finanzpolitikerin Nina Hauer.
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Höhere Zinsen für unverkäufliche Kredite
Das Gesetz richtet sich auch gegen die Praxis, dass Banken immer öfter Kreditforderungen, insbesondere Hypothekendarlehen, an Finanzinvestoren verkaufen. Der Kunde hat künftig ein Recht darauf, dass er sofort informiert werden muss, wenn so etwas geschieht. "Notleidende" Kredite sollen außerdem erst gekündigt werden dürfen, wenn der Zahlungsrückstand zwei aufeinanderfolgende Teilraten und 2,5 Prozent des Nominalbetrages erreicht hat.
Bei einem Kredit von 100.000 Euro und einem Zinssatz von 4,5 Prozent sind das zirka fünf Monatsraten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, erklärte. "Wir stärken die Stellung des Kreditnehmers, damit der Traum vom eigenen Haus eben nicht zum Alptraum wird", sagte er.
Weiter ist vorgesehen, dass Schuldner, deren Hausgrundstück zu Unrecht zwangsversteigert wurde, leichter ihren Schaden von der Bank oder dem Investor ersetzt bekommen. Und schließlich sind alle Banken verpflichtet, auch Darlehen anzubieten, die nicht verkauft werden dürfen. Für diese werden aber voraussichtlich mehr Zinsen fällig.
Mit dem zweiten Reformvorhaben, dem "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen", will die Regierung Investoren den Einstieg in junge Unternehmen schmackhaft machen. Es gelten allerdings Einschränkungen: Nur wenn das Unternehmen jünger als zehn Jahre, nicht länger als drei Jahre an der Börse ist und über nicht mehr als 20 Millionen Euro verfügt, kann die Beteiligungsgesellschaft von der Gewerbesteuer befreit werden.
Steinbrück fordert klare Regeln
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, es gehe darum, mit Regeln Exzesse zu begrenzen. Der Markt sei nicht in der Lage, das alleine zu regeln, sonst sei es zur Krise auf den internationalen Finanzmärkten gar nicht erst gekommen. Das Risikobegrenzungsgesetz lehnte die FDP-Fraktion ab, während sich Linke und Grüne enthielten.
Das "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" wurde gegen das Votum von FDP und Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedet.