Nach einigen Anlaufschwierigkeiten hat sich die Riester-Rente zum Renner entwickelt. Rund zehn Millionen Deutsche sorgen auf diese Art privat für das Alter vor - mit ordentlicher Unterstützung durch den Staat.
"Bundesminister für Arbeit und Soziales" war nicht unbedingt der Job, mit dem ein Politiker einer Mehrheit der Bevölkerung zum dauerhaften Begriff werden konnte.
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Förderberechtigt: alle mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Beamte. (© Foto: dpa)
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Walter Riester hat es dennoch geschafft. Schließlich ist sein Name auch rund sechs Jahre nach seinem Abschied vom Regierungsamt noch in täglichem Gebrauch. Zu verdanken hat dies der SPD-Mann der nach ihm benannten Riester-Rente, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut.
Eingeführt wurde die Riester-Rente 2002 als Konsequenz aus der Rentenreform 2000/2001. In dieser wurde angesichts des demografischen Wandels das Nettorentenniveau gesenkt.
Um dies etwas auszugleichen, rief die damalige Bundesregierung die staatlich geförderte private Altersvorsorge ins Leben, die als Riester-Rente bekannt wurde.
Zulagen für jedes Kind
Nachdem zu Anfang erhebliche Zurückhaltung seitens der Förderberechtigten geherrscht hatte - unter anderem, weil das Produkt vielen zu kompliziert erschien -, entwickelte sich die Nachfrage mittlerweile gut. So wurden inzwischen rund zehn Millionen Riester-Verträge unterzeichnet. Allerdings hat immer noch nicht einmal jeder dritte Berechtigte einen Vertrag abgeschlossen.
Förderberechtigt sind alle mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen sowie deren Ehepartner, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Beamte. All diese unterstützt der Staat bei Abschluss eines Riester-Vertrags, und dies auf zweierlei Art.
Zum einen gibt es Zulagen, und zwar eine Grundzulage von 154 Euro jährlich sowie 185 Euro pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren wurde. Für ab 2008 geborene Kinder erhalten die Eltern sogar 300 Euro.
Um die gesamte Förderung zu erhalten, muss der Riester-Sparer aber mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Vertrag einzahlen. Spart er weniger, gibt's auch weniger dazu.
Lesen Sie weiter, welche Riester-Varianten für Sie die richtigen sein können.
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