Riester-Rente: Unerfreulicher Zugriff:Zack, weg ist die Kohle

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Der Staat will sein Geld zurück: Die Behörden prüfen systematisch, ob Zuschüsse zur Riester-Rente fälschlicherweise ausgezahlt wurden. Besonders perfide: Der Staat greift selbst einfach auf die Riester-Konten zu. Medien zufolge sind Millionen Sparer betroffen.

Die Riester-Rente kann zuweilen eine komplizierte Angelegenheit sein. Wem der Überblick über die Zahlungen und deren Konditionen abhandenkam, könnte bald ein unschönes Erwachen erleben. Grund: Der Bund fordert fälschlich gezahlte Zuschüsse zur Riester-Rente zurück. Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) habe der Staat schon bei 1,5 Millionen Sparern zugeschlagen. Es handele sich um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren.

Ist das eigene Riester-Sparschwein womöglich gar nicht so fett, wie man denkt? (Foto: dpa)

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte zwar, dass es nach der Überprüfung der Zulagen-Berechtigung im vergangenen Jahr zu Rückforderungen gekommen war. Die genannte Zahl könne sie aber nicht nachvollziehen.

Derzeit wird die Zulagen-Berechtigung der Riester-Sparer systematisch überprüft. Dies ist seit der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. Erweist sich bei der Überprüfung ein Riester-Sparer als "unberechtigt", greift die Zulagenstelle laut BR ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu.

Verbraucherschützer kritisierten, die Sparer würden mit den komplizierten Vorschriften zur Riester-Rente alleine gelassen. So wurden nach dem BR-Bericht einer Hausfrau und Mutter Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen. Der Grund: Sie hatte in ihren Riester-Vertrag ausschließlich Zulagen und keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt.

Das entsprach in ihrem Fall nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes den Konditionen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Darüber hatte sie nach eigenen Angaben niemand informiert. Die nachträgliche Entrichtung des Eigenbeitrags sei nicht möglich gewesen.

Keine Betrugsabsicht zu vermuten

Aus Kreisen der Rentenversicherung wurde diese Praxis mit Bedauern zur Kenntnis genommen: Ziel müsse sein, die Leute im System der staatlich geförderten Altersvorsorge zu halten und sie nicht "durch ruppiges Vorgehen" zu frustrieren, hieß es.

Zumal bei den Betroffenen keine Betrugsabsicht zu vermuten sei, wohl aber Unkenntnis oder Fahrlässigkeit. Die Gründe für die Rückforderung von Zulagen sind laut BR häufig selbst für Anbieter schwer zu durchschauen. So reiche es, wenn ein Umzug oder die Geburt eines Kindes nicht gemeldet wird.

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