Riester-Rente:Klare Spielregeln für die private Altersvorsorge

Einfacher und lohnender: Das Bundesfinanzministerium will die staatlich geförderte Altersvorsorge attraktiver machen. Dazu bessert es bei Riester- und Rürup-Rente nach. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Guido Bohsem

Der Entwurf hört auf einen denkbar sperrigen Namen: "Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge" oder abgekürzt auch "AltvVerbG". Das Ziel des Regelwerks ist es, die private Altersvorsorge und ihre Spielregeln einfacher und klarer zu gestalten. Dazu soll es künftig für jeden Riester-Vertrag ein einheitliches Informationsblatt geben, auf dem die zentralen Inhalte des Vorsorgeprodukts übersichtlich und vergleichbar aufgeführt werden - Risiko der Anlage, Renditeerwartung und Kosten, um nur die wichtigsten zu nennen.

Daneben aber wird an einer Vielzahl weiterer Schrauben gedreht, um den Abschluss einer privaten Altersvorsorge attraktiver zu machen. Das gilt nicht nur für die Riester-Rente, sondern auch für die Rürup-Rente und den sogenannten Wohn-Riester. Das Bundesfinanzministerium hat das Papier im Auftrag der Fraktionen von Union und FDP ausgearbeitet. Kommenden Mittwoch wird es von der Bundesregierung beschlossen. Die SZ gibt einen Überblick über das Vorhaben.

Basis-Rente

Die steuerliche Förderung für die sogenannte Rürup-Rente soll erhöht werden. Laut Gesetzesentwurf geschieht das über die Höhe der Beiträge, die man als Sonderausgaben in seiner jährlichen Steuererklärung angeben kann. Derzeit ist dieser Betrag auf 20.000 Euro begrenzt, künftig sollen es 24.000 Euro sein und für Ehepaare 48.000 Euro.

Im Rahmen dieses Abzugsvolumens sollen künftig auch Policen gegen weitere Fährnisse angerechnet werden. Berücksichtigt werden auch Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Um Missbrauch auszuschließen, ist diese Form der Absicherung an eine zusätzliche Auflage gebunden. Bei Eintritt des Versicherungsfalls muss eine lebenslange Rente gezahlt werden. Deren Höhe ist abhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Dazu ein Beispiel: Wenn der Versicherungsfall zehn Jahre vor der Verrentung eintritt, wird die monatliche Versicherungssumme zu 100 Prozent ausgezahlt. Tritt der Versicherungsfall fünf Jahre vor Beginn der Rente ein, würde nur noch die Hälfte gezahlt. Bedingung für eine steuerliche Förderung ist zudem, dass verbraucherfreundliche Mindeststandards eingehalten werden.

Riester-Rente

Wer mit dem Anbieter seines Vertrages unzufrieden ist, soll künftig leichter wechseln können. Derzeit ist dies aber nur mit sehr hohen Kosten möglich, weil auch für das bereits geförderte Vorsorgevermögen neue Abschluss- und Vertriebskosten entstehen.

Häufig werden Riester-Kunden einzig aus diesem Grund von Versicherungsverkäufern zu einem Wechsel überredet. Um das zu unterbinden, sollen bei einem Anbieterwechsel nur noch 50 Prozent des angesparten Kapitals bei der Kalkulation der Kosten berücksichtigt werden.

Wohn-Riester

Zur Zeit ist es sehr schwierig, ein angespartes Altersvermögen für die selbst genutzte Wohnung zu entnehmen, ohne dabei die Förderung zu verlieren. So muss die Entnahme des Vermögens zeitlich unmittelbar mit der Anschaffung der Wohnung zusammenfallen oder die Entschuldung der Wohnung zu Beginn der Auszahlungsphase vorgenommen werden. Diese Einschränkungen sollen nun entfallen. Gefördertes Altersvorsorgevermögen soll künftig jederzeit für den Kauf von selbst genutzten Wohneigentum verwendet werden.

Bislang kann man sich bei einem Wohn-Riester nur einmal entscheiden, ob man sein Wohnförder-Konto bis zum 85. Lebensjahr in kleineren Raten besteuern lässt oder die Steuerschuld in einem Aufwasch begleicht. Wer sich für die Einmalzahlung entscheidet, muss 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz deklarieren. Diese Entscheidung soll nun nicht mehr einmalig sein. Künftig soll diesen Rabatt auch erhalten, wer sich später - etwa nach fünf oder zehn Jahren - entscheidet, den gesamten Steuerbetrag zu begleichen.

Zudem will die Regierung die Möglichkeiten erweitern, Geld aus dem Wohn-Riester zu entnehmen. So soll man das Geld aus Wohn-Riester auch nutzen können, um sein Haus oder seine Wohnung behindertengerecht oder barriere-reduziert umzubauen. Die Aufwendungen müssen dazu mindestens 6000 Euro betragen und in einem Zeitraum von drei Jahren nach der Anschaffung entstanden sein. Werden sie später fällig, müssen sie mindestens 30.000 Euro kosten.

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