Rente:So können Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen

Senioren

Wer früher in Rente gehen will, kann bald schon ab 50 Jahren mit Zusatzbeiträgen seine gesetzliche Rente aufbessern.

(Foto: Arno Burgi/dpa)

Von 2017 an kann bereits jeder 50-Jährige seine Rente durch Extrabeiträge aufstocken - und so früher zu arbeiten aufhören. Aber das lohnt sich nicht für jeden.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Viele Menschen wünschen sich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Die Bundesregierung kommt ihnen mit der Flexirente entgegen. Von 2017 an lassen sich Rente und Arbeit leichter miteinander vereinbaren. Für Rentner verbessern sich die Chancen, nebenbei etwas hinzuzuverdienen. Auch das Arbeiten über die Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten hinaus wird attraktiver.

In dem neuen Gesetz steckt aber auch ein weithin unbeachteter Passus, der viele Versicherte interessieren könnte: Künftig dürfen Arbeitnehmer schon mit 50 Jahren ihre Rentenansprüche mit Zusatzbeiträgen aufstocken und Abschläge von der Rente bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ausgleichen. Bislang geht dies per Antrag erst mit 55 Jahren.

Zwei Gründe sprechen gerade besonders dafür: "Unser Angebot ist lukrativer geworden, weil die Zinsen auf dem Kapitalmarkt derzeit extrem niedrig sind", sagt ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Hinzu kommt: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), der Ende der Neunzigerjahre noch bei 20,3 Prozent lag, ist derzeit mit 18,7 Prozent eher niedrig. Wer die Offerte nutzen will, braucht allerdings eine Menge Geld.

Bei einem Durchschnittsverdiener in diesem Alter geht es um knapp 45 000 Euro

Der Finanzmathematiker Werner Siepe hat einmal nachgerechnet: Angenommen, ein 50 Jahre alter Versicherter mit dem Durchschnittsverdienst in der GRV (derzeit 3022 Euro im Westen) will schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Wenn er keine 45 Jahre an Beitragsjahren vorweisen kann, hat er nichts von der neuen abschlagsfreien Rente mit 63.

Vielmehr müsste er beim vorzeitigen Abschied aus dem Arbeitsleben mit 63 auf 14,4 Prozent seiner Rente bis zum Tod verzichten. Das sind nach dem heutigen Stand 167 Euro im Monat, bei weiter um durchschnittlich gut zwei Prozent pro Jahr steigenden Renten sogar 223 Euro. Diese Abschläge - aber nicht mehr - darf er durch die Zusatzbeiträge ausgleichen. Nötig wären dafür nach den Berechnungen des Rentenexperten Siepe genau 44 768 Euro.

Mit privater Rürup-Rente käme deutlich weniger heraus

Diesen Betrag muss der Versicherte aber nicht auf einen Schlag überweisen: Beiträge können laut dem Gesetzesentwurf "bis zu zweimal im Jahr gezahlt werden". Monatliche Zahlungen seien aber "nicht zulässig". Damit und mit der auf 50 Jahre herabgesenkten Eintrittsschwelle "können die Menschen früher und flexibler ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben planen und die finanziellen Folgen des vorgezogenen Rentenzugangs verringern", heißt es in dem geplanten Gesetz. Nicht alles auf einmal zu zahlen, kann im Übrigen auch steuerlich günstiger sein, weil bei halb- oder jährlichen Beträgen die Obergrenzen für die Altersvorsorgeaufwendungen nicht so schnell ausgeschöpft sind.

Keiner, der das Angebot nutzen will, wird jedoch gezwungen, wirklich schon mit 63 in Rente zu gehen. "Man kann es sich auch anders überlegen und erhält dann für seine zusätzlichen Einzahlungen eine Zusatzrente", sagt ein Sprecher der Rentenversicherung. Bislang werde das Angebot aber noch wenig genutzt. Knapp 1000 Versicherte mit mindestens 55 Jahren hätten sich 2014 so spätere Rentenabschläge abgekauft.

Siepe hat sogar noch weiter gerechnet: Würde ein Rentenversicherter die gut 43 000 Euro beim günstigsten Anbieter für eine private Rürup-Rente mit Zusatzschutz für Hinterbliebene einzahlen, käme deutlich weniger heraus als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Experte empfiehlt daher der Gruppe 50 plus, "lieber die kaum bekannte Offerte der Rentenversicherung statt die ungünstigeren Angebote der privaten Versicherungswirtschaft zu nutzen".

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