Reizwort "Abgeltungssteuer":25 Prozent von X

Steuern auf Kapitalerträge sollen künftig gleich von der Bank einbehalten werden. Manche sehen darin "die prozentual größte Steuererhöhung, die eine Regierung je in ein Gesetz gegossen hat".

Claus Hulverscheidt

Im Prinzip hat Ulrich Hocker gar nichts gegen das A-Wort. "Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge? Wunderbar!"

Reizwort "Abgeltungssteuer": 25 Prozent von X
(Foto: Foto: dpa)

Wenn er aber auf die entsprechenden Pläne der Bundesregierung zu sprechen kommt, dann kann der sonst so ruhige Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) seinen Ärger dann doch nicht verhehlen. Union und SPD, so ereifert er sich, planten nicht weniger als "die prozentual größte Steuererhöhung, die eine Regierung je in ein Gesetz gegossen hat".

Ungerecht - oder nicht?

Was klingt wie der Plan abgehobener Politfunktionäre, wird anderenorts überschwänglich gefeiert. Endlich komme die "durchgreifende Steuervereinfachung", die noch jeder Steuerreformer versprochen habe, aber meist schuldig geblieben sei, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken. Kontenkontrollen würden überflüssig, illegal ins Ausland geschafftes Geld komme womöglich endlich zurück.

Bereits mehrfach hat es hierzulande Anläufe gegeben, anstelle des komplizierten Geflechts aus Zinsabschlag, Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer eine Abgeltungsteuer einzuführen. Die jahrelange Diskussion ist dabei geradezu symptomatisch für das gesamte Wohl und Wehe des deutschen Steuersystems: Auf den ersten Blick ist die Abgeltungsteuer ungerecht, auf den zweiten womöglich nicht.

Sie verletzt das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, ist aber zugleich eine der wenigen Möglichkeiten, überhaupt an das Geld Vermögender zu kommen. Sie ist einfach, und ist es doch nicht, wenn man die Ausnahmen mitbetrachtet.

Nach den Plänen der Regierung sollen Anleger ab 2009 sämtliche Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse mit einheitlich 25 Prozent versteuern müssen. Eine Steuererklärung ist nicht nötig, da die kontoführenden Banken die Steuerschuld für jeden Kunden anonym an das Finanzamt abführen. Damit sind die Ansprüche des Staates abgegolten, daher der Name Abgeltungsteuer. Bürger, deren persönlicher Einkommensteuerhöchstsatz unter dem Abgeltungssatz von 25 Prozent liegt, können sich zu viel gezahlte Steuern vom Fiskus erstatten lassen.

Derzeit müssen Besserverdiener ihre Kapitalerträge theoretisch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 42 Prozent versteuern. In der Praxis werden die Einkünfte aber oft ins Ausland geschafft und damit der Steuer entzogen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sich deshalb einen einfachen Satz zurechtgelegt, um die Steuersenkung von 42 auf 25 Prozent auch gegenüber Kritikern in den eigenen Reihen zu rechtfertigen: "Besser 25 Prozent von X, als 42 Prozent von nix."

"Konjunkturprogramm für Luxemburger und Schweizer Banken"

Für Kleinsparer enthält die Abgeltungsteuer Licht und Schatten. Wer etwa sein Geld zu großen Teilen in Aktien angelegt hat, wird mehr zahlen müssen: Statt der halben muss künftig die gesamte Dividende versteuert werden, die Spekulationsfrist für den steuerfreien Verkauf von Anteilsscheinen wird ebenso abgeschafft wie die Freigrenze für entsprechende Gewinne. DSW-Geschäftsführer Hocker kommt deshalb auf eine Steuererhöhung von im Extremfall 233 Prozent. "Das bedeutet eine Schwächung der privaten Altersvorsorge und wäre ein Konjunkturprogramm für Luxemburger und Schweizer Banken", meint er. Die Abgeltungsteuer sei nur in Ordnung, wenn der Satz maximal 20 Prozent betrage und die bisherigen Dividendenregeln blieben.

Isoliert betrachtet hat Hocker recht. Er unterschlägt jedoch, dass es auch viele Verbesserungen gibt: So sinkt die Steuerlast auf Zinseinnahmen von maximal 42 auf 25 Prozent. Zudem zahlen Firmen statt knapp 40 nur knapp 30 Prozent Steuern - es bleibt also mehr vom Gewinn für die Anteilseigner übrig. Und was am wichtigsten ist: Verluste aus Aktiengeschäften können künftig mit Kapitalerträgen aus anderen Anlagen verrechnet werden. Wer also beispielsweise Staatsanleihen des Bundes gekauft hat und dafür Zinsen erhält, zugleich aber auf dubiose Aktienanlagetipps hereingefallen ist, wird dafür vom Finanzamt nicht mehr noch zusätzlich bestraft.

Unter dem Strich könnte die Einführung der Abgeltungsteuer für Kleinanleger zum Nullsummenspiel werden. Wer viel Vermögen hat, gehört zu den Gewinnern: Das aber ist ja gewollt, schließlich sollen die Betroffenen ins Ausland geschafftes Geld zurückholen und hier versteuern. Dennoch übt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Kritik. "Vermögenseinkommen und Arbeitseinkünfte müssen gleich behandelt werden", sagt DGB-Chefökonom Dierk Hirschel. Er plädiert dafür, die auf Eis liegende Vermögensteuer wiederzubeleben.

Manchmal hilft bei derart festgefahrenen Debatten ein Blick ins Ausland: Auch in Österreich, wo vor Jahren eine Abgeltungsteuer eingeführt wurde, gab und gibt es eine Gerechtigkeitsdebatte. "Das kommt in regelmäßigen Abständen wieder hoch", so ein Sprecher des Wiener Finanzministeriums. Das Gros der Bürger habe aber seinen Frieden mit der Steuer gemacht. "Die nehmen's pragmatisch und leben damit", so der Sprecher.

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