Rechtsbeistand:Hilfe für Hilfe

Manche Kommunen in Deutschland zahlen für Arbeitslose die Mitgliedsbeiträge für den Mieterverein. Davon profitieren nicht nur die Mieter selbst. Auch für die Städte lohnt sich die Unterstützung.

Von Joachim Göres

Werner Schade (Name geändert) lebt in einer 42 Quadratmeter großen Wohnung. So steht es zumindest im Mietvertrag. Irgendwann kommen dem arbeitslosen Mann, der von Hartz IV lebt, allerdings so seine Zweifel. Er holt den Zollstock raus und stellt beim Nachmessen lediglich 36,5 Quadratmeter fest. Eigentlich hätte es ihm egal sein können, denn die Miete wird ja vom Amt gezahlt. Doch so denkt Schade nicht. Er geht zum Mieterbund in Hannover und schildert seinen Fall. Der kann eigentlich nichts für ihn tun, denn Schade ist kein Mitglied und kann sich mit seinem wenigen Geld einen Beitritt auch nicht leisten. Doch in Hannover und einigen anderen Kommunen in Deutschland übernehmen in solchen Fällen die Jobcenter für ein Jahr den Mitgliedsbeitrag. Wie bei Werner Schade, der von Stephan Lohoff vertreten wurde, Volljurist beim Mieterbund Hannover.

"Der Vermieter hat Schades Angaben bestritten. Doch ein Gutachter hat festgestellt, dass die Wohnung sogar kleiner als 36 Quadratmeter war. Letztlich musste der Vermieter für die letzten zehn Jahre rund 5000 Euro für zu viel verlangte Miete an die Kommune zurückzahlen", sagt Lohoff. Nach seiner Erfahrung ein typischer Fall: Viele Vermieter würden darauf vertrauen, dass arme Mieter sich nicht mit Mietrechtfragen auskennen und dass die Ämter keine Zeit haben, falsche Angaben zu überprüfen. "Wir haben pro Jahr bis zu 350 Fälle, in denen wir Personen vertreten, bei denen der Mitgliedsbeitrag vom Amt übernommen wird. Meist kommen sie von sich aus zu uns, manchmal werden sie uns auch vom Amt geschickt, etwa wegen Schimmel in der Wohnung oder undichten Fenstern, damit wir eine Mietminderung geltend machen, um den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu bewegen", sagt Lohoff.

Der Jahresbeitrag von 64 Euro plus 20 Euro Aufnahmegebühr deckt für den Mieterbund meist nicht die Kosten, die durch die Beratung in solchen Fällen entstehen. "Wir schießen finanziell dazu, doch letztlich spart die Allgemeinheit dadurch ja Geld, und das wollen wir unterstützen", betont Lohoff. Die Übernahme des Mieterbund-Jahresbetrags ist nicht nur wegen der Einsparungen bei Mietzahlungen gut investiertes Geld; bei ungerechtfertigten Kündigungen kann auch drohende Obdachlosigkeit verhindert werden. "Eine Kostenübernahmeerklärung kann auch der Verbesserung der Wohnsituation zum Beispiel bei Schimmel in der Wohnung dienen", sagt Christina Kreutz, Sprecherin der Region Hannover, zu der die Stadt Hannover und 21 Umlandgemeinden gehören. Laut Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes, übernehmen auch Städte wie Köln, Hamburg, Dortmund, Dresden und Kiel in begründeten Streitfällen mit dem Vermieter den einmaligen Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in einer Mieterinteressenvertretung. Ropertz: "Das ist eine freiwillige Leistung, deren Realisierung vielen Kommunen haushaltstechnische Probleme bereitet. Doch in größeren Städten setzt langsam ein Umdenken ein. Es liegt auf der Hand, dass Gemeinden durch die Kostenübernahme unter dem Strich Geld sparen."

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