Recht so:Verkommene Wohnung

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Verschmutzen Ratten die Wohnung, ist das ein Kündigungsgrund.

(Foto: imago)

Ständig aufräumen und saubermachen ist nicht jedermanns Sache. Allerdings darf man sich in der Mietwohnung nicht zu sehr gehen lassen. Ist die Wohnung verwahrlost, sogar von Ratten befallen, muss man mit einer Kündigung rechnen.

Verschimmelt. Bildet sich Schimmel in einer Mietwohnung, ist das ein Mangel. Allerdings rechtfertigt ein solcher Mangel nicht immer eine Mietminderung. Haben Mieter die Schimmelbildung selbst verursacht, können sie ihren Vermieter später dafür nicht verantwortlich machen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken hervor, über das die Zeitschrift Das Grundeigentum berichtet. In dem Fall hatten Mieter sich wegen Schimmels in mehreren Räumen ihrer Wohnung im Souterrain an den Vermieter gewandt. Sie erhoben zunächst Klage auf Mängelbeseitigung. Nachdem sie aber ausgezogen waren, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit bis auf einen geringen Zahlungsanspruch für erledigt. Allerdings beschwerten sich die ehemaligen Mieter noch wegen einer Entscheidung des Gerichts, dass beide Seiten ihre jeweiligen Kosten für den Rechtsstreit selbst zu tragen hätten. Ohne Erfolg: Der Sachverständige hat in der Beweisaufnahme klar festgestellt, dass die Mieter dazu beigetragen hatten, dass sich der Schimmel bildet. Sie hätten zu wenig gelüftet und zu wenig geheizt. Daher sei es angemessen, die Kosten für den Rechtsstreit gegeneinander aufzuheben. (Az. 10 T 71/16)

Verkommen. Eine erheblich verwahrloste Wohnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, befand das Landgericht Berlin. Das berichtet die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. In dem verhandelten Fall war die Wohnung einer Mieterin flächendeckend vollgestellt. Das Bad ließ sich nicht mehr betreten, von einer Benutzung ganz zu schweigen. Auch war die Wohnung von Ratten befallen, die schon die Türen angeknabbert hatten und ihren Kot in der Wohnung verteilt hatten. Nach einem Wasserschaden konnte die Vermieterin den Zustand dokumentieren und kündigte fristlos. Das Amtsgericht wies die Klage noch ab. Vor dem Landgericht hatte die Vermieterin aber Erfolg: Die Wohnung sei in einem extremen Zustand, befanden die Richter. Besonders schwer ins Gewicht falle die Vernachlässigung des Badezimmers mit dem Rattenkot. Es seien schon Substanzschäden eingetreten. Zudem habe damit gerechnet werden müssen, dass sich die Situation verschlimmert. Daher sei eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich, zumal die Mieterin keine Einsicht zeige. (Az. 67 S 8/17)

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