Recht so:Verdienen mit Touristen

Arabische Frauen in München

Touristen aus dem arabischen Raum sind für Vermieter oft eine gute Einnahmequelle.

(Foto: Tobias Hase/dpa)

Eine Eigentumswohnung darf an wechselnde Mieter, auch für weniger als drei Monate, vermietet werden, zum Beispiel an Gäste aus dem Ausland.

Von Andrea Nasemann

Vermietung an Asylanten: Vermieter dürfen ihre Wohnung an den Freistaat Bayern vermieten, der dort Asylbewerber unterbringt. Das Amtsgericht Laufen konnte keine höhere Beeinträchtigung oder Belastung der Eigentümergemeinschaft durch die Unterbringung von Asylbewerbern erkennen. Deshalb sei auch ein Beschluss unzulässig, der es generell verbiete, dass in den Wohnungen Asylbewerber untergebracht würden. Auch eine Überbelegung der Wohnung liege nicht vor, wenn maximal acht erwachsene Personen in 92 Quadratmetern wohnten. Damit sei auch das Gemeinschaftseigentum nicht übermäßig beansprucht (Urteil vom 4. Februar 2016, 2 C 565/15 in: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2016, Seite 320).

Gutachterkosten bei Schimmel: Ist in einer Wohnung Schimmel aufgetreten, sind entweder Baumängel dafür verantwortlich oder das Nutzerverhalten des Bewohners oder beides. Starker Schimmel bedroht nicht nur die Wohnung, sondern auch das Gemeinschaftseigentum an der betroffenen Wand oder am Fenster. Die Verwaltung muss daher Maßnahmen treffen, insbesondere die Ursache für den Befall erforschen. Dafür kann sie auch ein Gutachten in Auftrag geben. Stellt sich darin heraus, dass der Sondereigentümer den Schaden durch falsches Heizen oder Lüften verursacht hat, können diesem die Gutachterkosten in Rechnung gestellt werden (Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 16. Februar 2016, 20 C 1896/15 in: Der Wohnungseigentümer 2016, Seite 88).

Fenster als Gemeinschaftseigentum: Teile eines Gebäudes, die für dessen Bestand und Sicherheit erforderlich sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen auch Fenster aus Glasbausteinen. Für die Eigenschaft als Fenster sei nicht erforderlich, dass sich das Element öffnen lasse, entschied das Landgericht Bamberg. Entscheidend sei allein, dass die Glasbausteine in erster Linie der Lichtzufuhr für die dahinter oder darunter liegenden Räume dienten. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung seien von allen Wohnungseigentümern zu tragen (Urteil vom 17. März 2015, 11 S 18/14 in: Der Wohnungseigentümer 2016, Seite 60).

Ständig wechselnde Vermietung: Eine Eigentumswohnung darf an wechselnde Mieter, auch für jeweils weniger als drei Monate, vermietet werden, zum Beispiel an sogenannte Medizintouristen. Es sei denn, in einer Teilungserklärung wurde etwas anderes festgelegt oder die Wohnungseigentümer haben anderes vereinbart. In der Innenstadt von München wurden in einer größeren Wohnanlage einige Unterkünfte an Kurzzeitmieter aus dem arabischen Raum vermietet, die sich in München medizinisch behandeln lassen wollten. Eine solche Nutzung ließe sich nur wirksam verhindern, wenn die Wohnungseigentümer von ihnen nicht erwünschte Formen der Nutzung in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschlössen oder unter einen Genehmigungsvorbehalt stellten, so ein Urteil (Landgericht München I, Urteil vom 8. Februar 2016, 1 S 21019/14 in: Der Wohnungseigentümer 2016, Seite 82).

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