Recht so:Neue Töpfe

Gasflamme

Vermieter dürfen einen Gasherd durch ein Induktionsgerät ersetzen, müssen aber für neue Töpfe zahlen.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Ein Vermieter darf einen Gasherd durch ein Induktionsgerät ersetzen. Das gilt als Modernisierung. Und: Wer Eigenbedarf anmeldet, muss seine aktuelle Wohnsituation beschreiben. Zwei aktuelle Urteile.

Eigenbedarf. Wer seinen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt, muss eine Begründung dafür liefern. Soll ein erwachsenes Kind in die Wohnung des Eigentümers einziehen, muss die bisherige Wohnsituation des Kindes nicht dargelegt werden. Anders ist es, wenn der Eigentümer selbst einziehen will, befand das Landgericht Berlin, wie die Zeitschrift Das Grundeigentum (Heft 1/2017) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin berichtet. Er muss konkrete Angaben zu seinen Wohnverhältnissen machen, damit der Mieter überprüfen kann, ob die Kündigung nachvollziehbar ist. Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter den Mietvertrag für eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Als Begründung gab er an, er lebe seit zwei Jahren in Berlin, betreibe ein Restaurant, lebe aber bei Freunden. Die Wohnung habe er ersteigert, um dort selbst einzuziehen. Zu seinen Wohnverhältnissen machte er erst im Laufe des Verfahrens genauere Angaben. Zu spät, befand das Landgericht. Die Kündigung sei unwirksam. Die Angabe, die Wohnung werde für eigene Zwecke benötigt, sei eine Leerformel. Die derzeitigen Wohnverhältnisse seien nur pauschal beschrieben. Unklar sei zum Beispiel, ob es sich nur um eine Notlösung handele oder wie viel Wohnraum dem Eigentümer zur Verfügung stehe. Diese Angaben konnten erst durch Zeugenaussagen konkretisiert werden. Die formell unwirksame Kündigung konnte das aber nicht mehr heilen, erklärten die Richter. (Az. 67 S 247/16)

Neuer Herd. Der Austausch eines Gasherdes gegen ein Gerät mit Induktionskochfeld ist eine Modernisierung der Wohnung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, durch den neuen Induktionsherd werde der Gebrauchswert der Küche nachhaltig erhöht. Bei einem Induktionsherd sei die Hitze so leicht regulierbar wie bei einem Gasherd, die Unfallgefahr sei jedoch deutlich reduziert, weil es keine offene Flamme mehr gebe. Im Gegenzug hätten die Mieter aber für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendungsersatzanspruch, erklärte das Amtsgericht. Laut Mieterbund schätzte das Gericht, dass für qualitativ hochwertige Töpfe und Pfannen 500 Euro notwendig seien. Ein Abzug "neu für alt" sei nicht vorzunehmen. Aber: Der Mieter muss für die 500 Euro auch tatsächlich Töpfe und Pannen kaufen, er muss gegenüber dem Vermieter abrechnen. (Az. 103 C 196/16)

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