Recht so:Geblendet

Solaranlagen müssen so auf dem Dach montiert sein, dass sie Nachbarn nicht zu stark blenden. (Foto: Johannes Simon)

Stört eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht unbedingt hinnehmen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Zu hell. Blendet eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht unbedingt hinnehmen. Bei der Entscheidung darüber kommt es nicht so sehr darauf an, ob eine Photovoltaik-Anlage ortsüblich ist, berichtet die Zeitschrift NJW-Spezial unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Entscheidend sei die tatsächlich von der Anlage ausgehende Blendwirkung. In dem verhandelten Fall hatte ein Eigentümer auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Das Dach des Hauses war ungewöhnlich stark geneigt. Die Folge: Auf dem Nachbargrundstück kam es zu erheblichen Blendwirkungen. Der Nachbar musste nicht nur seine zur Solaranlage gerichteten Fenster vollständig verschatten, sondern er konnte auch seine Terrasse teilweise nicht mehr benutzen. Der Eigentümer hielt dagegen - seine Anlage sei ortsüblich. Dem folgte das Gericht nicht: Die Beeinträchtigungen seien von einem Sachverständigen klar festgestellt worden. In diesem konkreten Fall komme es auf die erhebliche Blendwirkung an. Der Eigentümer müsse also durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der Nachbar durch seine Anlage nicht mehr derartig geblendet werde. (Az. I-9 U 35/17)

© SZ vom 13.10.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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