Während Raucher in der Öffentlichkeit immer mehr in die Defensive geraten, nehmen die Beschwerden über blauen Dunst im Wohnbereich zu.

Wie der Deutsche Mieterbund in Rostock berichtete, fühlt sich eine steigende Zahl von Mietern von rauchenden Nachbarn belästigt. "Es gibt allerdings keine gesetzliche Handhabe, das Rauchen in den eigenen vier Wänden zu verbieten", teilte der Verband mit. Nicht nur in der Wohnung selbst, auch auf Balkonen und Terrassen dürfe geraucht werden. Verbote seien nur in Gemeinschaftsräumen möglich. Dies habe eine Reihe von Gerichtsurteilen klargestellt.

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Der Genuss einer Zigarre zuhause bleibt auch weiterhin ungetrübt. (© Foto: ddp)

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Einige Gerichtsentscheidungen im Überblick:

Balkone und Terrassen: Nicht nur in der Wohnung selbst, auch auf Balkonen und Terrassen ist es jedem Mieter grundsätzlich freigestellt, ob er rauchen möchte. Das entschieden zum Beispiel die Landgerichte Köln (Az.: 9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00).

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