Ratten und Kreissägen Was Nachbarn hinnehmen müssen - und was nicht

Worüber geraten Nachbarn miteinander in Streit? Die häufigsten Ursachen sind hier kurz zusammen gefasst.

Naturnahe Gärten gefallen dem einen, der andere findet sie ungepflegt, zumal, wenn Bäume und Sträucher zu hoch werden und über die Grenze wachsen. Dann nehmen sie den Nachbarpflanzen die Sonne, im Herbst fällt Laub auf die andere Seite. Wer sich dagegen wehrt, bekommt vor Gericht meist Recht. Bekanntlich schmecken auch die Kirschen aus Nachbars Garten, die einladend über den Zaun hängen, am besten. Aber erst wenn es von selbst herunter fällt, darf man ungestraft zugreifen. Höhe und Abstand von Hecken und Bäumen sind eine Wissenschaft für sich. Der Gesetzgeber hat hier Mindestabstände festgelegt. Auch die "Zaun-Debatte" über Höhe, Art und Verlauf von Einfriedungen an der Grundstücksgrenze wird häufig vor Gericht und dort durch mehrere Instanzen fortgesetzt.

Auch Komposthaufen oder stinkende Mülltonnen, die womöglich noch Ratten anziehen, sind ein häufiges Ärgernis, Ansprüche aber nur auf dem Wege einer Privatklage durchsetzbar. Geruchsbelästigungen aus dem Schornstein durch private Müllverbrennung oder Verheizen von feuchtem Holz sind zunächst ein Fall für das Umweltamt und den Kaminkehrer. Grillparties sind geeignet, Öl ins Feuer eines Nachbarstreits zu gießen. Grundsätzlich ist Grillen im Garten und auf dem Balkon erlaubt, aber nur, solange die Nachbarn nicht Türen und Fenster verschließen müssen. Ein weites Feld sind Lärmbelästigungen. Wann Lärm belästigend ist, wird oft subjektiv empfunden. Es ist dann der Fall, wenn der Nachbar wesentlich beeinträchtigt wird.

Beliebte Streitobjekte sind Frösche im Biotop des Nachbarn, der Hahnenschrei bei Sonnenaufgang oder die Kuhglocken auf der Wiese. Die müssen in einem Dorf hingenommen werden, ebenso wie das Toben, Kreischen und Rennen von Kindern außerhalb der Nachtruhe und Mittagszeit. Bei dauerhaftem Hundegebell liegt der Fall dagegen wieder anders. Das Rattern von Rasenmähern, das Kreischen von Kreissägen oder das Heulen des Schlagbohrers im Beton sind weitere schwere Belastungsproben für das nachbarschaftliche Verhältnis. Der Streit um gemeinsame Zufahrten, Geh- und Wegerechte sind ein nie versiegender Quell der Zwietracht, ebenso Bauten aller Art wie Dachüberstände und ähnliches. Schließlich birgt auch der Kampf um Parkplätze allerlei Konfliktstoff.

Lieber ein paar Minuten miteinander reden und auch einmal nachgeben, als für Jahre in Streit zu geraten, rät eine Stadtverwaltung. Vor Gericht ist der Ausgang meist ungewiss, da es für viele Konflikte keine gesetzlichen Regelungen gibt und die Richter Spielräume ausnützen. Wer verliert, zahlt auch noch die Gerichtskosten und den Anwalt.