Prozess in München:Die Deutsche Bank, ihr Ex und Kirch

Hat Rolf den Leo erlegt? Nie haben sich zwei Männer der deutschen Wirtschaft in aller Öffentlichkeit so befehdet wie Medienunternehmer Kirch und Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer. Vor Gericht gibt es eine neue Wendung.

Hans von der Hagen

Fachwerk, Parkett, raffinierte Beleuchtung - der große Saal im Oberlandesgericht München ist schon etwas Besonderes. Das Raumambiente mit der entspannten Ausstrahlung einer evangelischen Bildungsakademie steht in einem seltsamen Kontrast zur erbitterten Fehde zwischen zwei einst mächtigen Männern: Unternehmer Leo Kirch und Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer.

Neuer Prozess Kirch gegen Deutsche Bank

Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer sagt, die Aussage im Interview mit Bloomberg war ein "Unfall".

(Foto: dpa)

Der Streit zwischen den beiden ist verästelt, beschäftigt zahlreiche Gerichte und dreht sich letztlich doch nur um eine Frage: Hat Rolf Breuer im Februar 2002 mit einem einzigen öffentlich geäußerten Satz die Kirch-Gruppe erledigt? Hat also der Rolf den Leo erschossen, wie es Medienunternehmer Kirch später formulierte - und muss die Deutsche Bank nun für die Kirch-Pleite zahlen?

Die Worte, um die es geht, sind so gedrechselt wie der gesamte Fall. Breuer hatte in einem Interview mit der Agentur Bloomberg über den Kirch-Konzern gesagt: "Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

Verhängnisvolle Schlagzeile

Das Interview sollte später bei Bloomberg TV ausgestrahlt werden. Das ist ein Sender, der - in den Nischen der Finanzmärkte verborgen - von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.

Wohl aber wurde die Schlagzeile bemerkt, die Bloomberg als Flashmeldung über die Nachrichten-Ticker jagte und die sich blitzschnell in den Redaktionen verbreitete: Breuer habe gesagt, dass Kirch keine Kredite mehr bekomme. Punkt. Dieser Satz war es wohl, der den Mediensturm entfachte. Rund zwei Monate später meldete Kirch Insolvenz an.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Jahr 2006 festgestellt, dass Breuer mit seiner Äußerung in dem Interview zwar nicht das Bankgeheimnis, aber doch Pflichten verletzt habe.

An diesem Freitag war nun Besonderes geplant. Der 84-jährige, schwer an Diabetes erkrankte und medienscheue Leo Kirch, den kaum einer zu Gesicht bekommt, sollte in diesem Prozess vor dem Oberlandesgericht als Zeuge aussagen. Da auch Breuer als Vertreter der beklagten Partei geladen war, hätte es das erste große öffentliche Aufeinandertreffen der beiden überhaupt werden können. Rolf Breuer gegen Leo Kirch. Allein - Kirch erschien nicht. Breuer war am Vormittag mit großem Gefolge angerückt, doch als Kirch gegen Mittag auftreten sollte, erklärte plötzlich einer seiner Anwälte, dass der Arzt den Termin von Kirch vor Gericht nun doch nicht verantworten wolle.

Immerhin: Breuer war ja da und das Gericht wollte genau wissen, wie das verhängnisvolle Interview zustande kam - und was sich im Vorfeld des Gesprächs mit dem Sender ereignet hatte. Das ist von so großer Bedeutung, weil die klagende Kirch Group Litigation Pool GmbH (KGL) keine direkte Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bank unterhielt. In der KGL sind 17 Einzelfirmen gebündelt. Die Deutsche Bank hatte lediglich der Print Beteiligungs GmbH, einer weiteren Kirch-Gesellschaft, einen Kredit gewährt. Doch diese Geschäftsbeziehung war Gegenstand eines anderen Verfahrens, in der die Kirch-Gruppe erst vor wenigen Tagen eine Niederlage einstecken musste.

Doch Juristen kennen das vorvertragliche Vertrauensverhältnis. Selbst wenn keine direkten Verträge mit der Deutschen Bank bestanden, könnten schon Gespräche im Vorfeld eines Vertrages dazu führen, dass ein Nichtkunde so loyal wie ein Kunde behandelt werden muss. Da sich in den Monaten vor dem Interview drei Mal Vertreter der Deutschen Bank mit Kirch getroffen hatten, könnte also ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis bestanden haben.

Unklar ist aber, was Gegenstand dieser Gespräche war. Bei der Deutschen Bank ist man der Auffassung: Nichts, was ein Vertrauensverhältnis hätte begründen können. Es heißt, es waren eher politische Gespräche. Immerhin wurde das erste Treffen im März 2001 von Altkanzler Helmut Kohl initiiert, einem guten Freund von Kirch. Der internationale Medienmarkt sei damals in Bewegung gewesen und es gab die Befürchtung, dass deutsche Medien in ausländische Hände geraten könnten.

Überraschung bei Breuer

Der zweite wichtige Punkt: Hat Breuer womöglich absichtlich diesen Satz im Interview gesagt, um Kirch zu erledigen und die Deutsche Bank anschließend ins Geschäft zu bringen?

Breuer nennt seinen Satz einen "Unfall", der ihm heute nicht noch einmal passieren würde. Das Interview sei im Zusammenhang mit dem Weltwirtschaftsforum in New York mit Bloomberg vereinbart worden. Das Forum war 2002 nicht wie sonst üblich in Davos abgehalten worden, sondern als Solidaritätsaktion nach den Terroranschlägen 2001 in New York.

Er, Breuer, habe erwartet, dass es vor allem über die Themen des Forums gehen würde, nicht aber um Kirch. Insofern sei er von den Fragen überrascht worden. Wie hätte er reagieren sollen, fragt Breuer. Hätte er mit "no comment" geantwortet, hätte für den Interviewer die Schlussfolgerung nahe gelegen, die Lage sei so schlimm, dass Breuer schon gar nichts mehr dazu sagen wollte. Um das zu vermeiden, habe er das wiedergegeben, was längst in den Medien formuliert worden war.

Breuer antwortet auf die Fragen des Richters meist erst nach kurzer Pause. Es ist ein ruhiger, überlegter Auftritt des früheren Deutsche-Bank-Mannes, allein die ruhelosen Hände unter dem Tisch signalisieren Anspannung.

Das Gericht hakt nach: Ob da nicht ein Spannungsverhältnis bestünde, wenn wenige Tage vor dem Interview die Deutsche Bank während einer Vorstandssitzung zum Schluss komme, dass man durchaus Interesse an einem Beratungsmandat von Kirch habe? Und hatte das Institut nicht wenige Tage nach dem Interview Kirch angeboten, ihm bei der Neustrukturierung des Konzerns zu helfen? So passiv, wie die Deutsche Bank sich darstelle, sei sie womöglich nicht gewesen.

Doch die Vertreter des Geldhauses halten den Gedanken für absurd, dass die Pleite von Kirch absichtlich herbeigeführt worden sein könnte, um hinterher ein Beratungsmandat zu erhalten. Schließlich käme auch kein Arzt auf die Idee, einen Mann auf der Straße anzuschießen, nur um ihn später als Patienten zu gewinnen. Kirch sei als Unternehmer gescheitert und versuche nun, das Scheitern auf andere abzuwälzen.

Viele Fragen bleiben an diesem Tag offen. Kam die Frage für Breuer wirklich so überraschend, wie er es darstellt? War das Interesse, an der Kirch-Gruppe zu verdienen ohne einen Kredit zu geben, womöglich größer als behauptet?

Am Ende dieses Prozesstages steht immerhin fest, dass das Gericht die Kirch-Klage ernst nimmt, aber zur Klärung eines Schadenersatzanspruchs in die Beweisaufnahme einsteigen will. Das zuvor involvierte Landgericht habe mit der Abweisung der Klage "wesentlich zu kurz gegriffen".

Allerdings deutete Richter Guido Kotschy an, dass er die von der KGL geforderten rund zwei Milliarden Euro Schadenersatz für den Verkauf von ProSiebenSat.1 aus der Insolvenzmesse nicht ohne weiteres nachvollziehen könne.

So geriet der Tag, an dem das große Duell hätte stattfinden können, zu einem kleinen Prozesstag. Und doch, so schien es, waren die betroffenen Parteien irgendwie zufrieden damit.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: