Private Krankenversicherung:Schwieriger Wechsel

Konsequenz aus der Gesundheitsreform: Wer Reserven fürs Alter mitnehmen will, bekommt beim Wechsel der privaten Krankenversicherung erst einmal einen abgespeckten Tarif.

Guido Bohsem

Langjährige Mitglieder der privaten Krankenversicherung werden ihre Kasse im kommenden Jahr nur mit Schwierigkeiten wechseln können, wenn sie dabei ihre Altersrückstellungen mitnehmen möchten. Bevor sie in einen regulären Tarif der neuen Kasse aufgenommen werden, sollen sie zwei Jahre lang im Basistarif versichert sein. Auf eine entsprechende Regelung verständigten sich die Ministerien für Finanzen und Gesundheit auf Fachebene. Damit der Vorschlag tatsächlich in Kraft tritt, muss ihn die Regierung übernehmen und das Versicherungsvertragsgesetz mit einer entsprechenden Verordnung ändern.

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(Foto: Foto: ddp)

Die Änderung ist eine notwendige Konsequenz aus der Gesundheitsreform. Von 2009 an müssen private Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Dieser Tarif umfasst die gleichen Leistungen wie sie auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden und ist auch gleich teuer. Die Regelung soll vor allem zwei Personengruppen helfen: Zum einen soll damit Unversicherten die Rückkehr in die Private Krankenversicherung ermöglicht werden. Zum anderen ist sie für ältere Versicherte gedacht, deren PKV-Beiträge so hoch sind, dass sie es schwer haben, diese aufzubringen.

Frist bis Ende Juni 2009

Für die zweite Gruppe gilt nun die Vereinbarung der Ministerien. Nach den Regeln der Gesundheitsreform dürfen diese langjährig Versicherten während der ersten sechs Monate des kommenden Jahres in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln. Erstmals ist es ihnen dabei möglich, einen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen - also die über die Jahre angesparten Reserven, die einen Teil der im Alter höheren Gesundheitskosten abfedern sollen. Wie lange sie dann in diesem Basistarif bleiben sollten, bevor sie in einen anderen, besser ausgestatteten Tarif wechseln konnten, war bislang noch nicht festgelegt.

Ein Teil der Versicherungswirtschaft, wie etwa die Kölner Central-Versicherung, hat darauf gedrungen, diesen Wechsel sofort möglich zu machen, um möglichst viele neue Kunden zu gewinnen. Der überwiegende Teil der Versicherer scheute den dadurch entstehenden Wettbewerb jedoch und plädierte dafür, den Wechsel so langwierig und schwierig wie möglich zu gestalten. Die zweijährige Wartefrist sei ein Kompromiss zwischen den Positionen dar, hieß es in der Regierung.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums rechtfertigte die Vereinbarung: "Ich halte das nicht für ein Drama." Trotz dieser Regelung gebe es zu Beginn des kommenden Jahres erstmals einen Wettbewerb im System der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Dies habe vor allem damit zu tun, dass eine Mitnahme der Altersrückstellungen möglich sei. Schon jetzt kann jeder privat Versicherte in eine andere Kasse wechseln. Seine Altersrückstellung kommen dann aber den übrigen Versicherten seiner alten Krankenkasse zu Gute. Der Chef der Central-Kasse, Joachim von Rieth, hingegen sieht die Vereinbarung deutlich kritischer. "Wenn die Vereinbarung so kommt, dann ist das Wechselrecht im ersten Halbjahr tot", sagte er dem Handelsblatt.

Änderung nicht ausgeschlossen

Ein weiterer Teil der Verständigung zwischen den Ministerien beinhaltet auch eine Härtefall-Klausel für Bedürftige. Sie können sich nach den Angaben nun im Basistarif für die Hälfte ihres bisherigen Satzes versichern lassen. Die PKV habe in den Verhandlungen darauf plädiert, immer die Hälfte des Höchstsatzes anzuwenden. Schließlich können die Versicherten in den Basistarif wechseln und die darin angebotenen Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Bislang galt eine Wartezeit von zwei Monaten.

Der Entwurf der Verordnung soll nun zwischen den anderen Ministerien der Bundesregierung abgestimmt und dann vom Kabinett beschlossen werden. Eine Änderung ist nicht ausgeschlossen. Schließlich waren die Regelungen für die PKV in der Gesundheitsreform das größte Streitthema zwischen SPD und Union.

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