Krankenkasse:Wer kommt in die Private Krankenversicherung?

Die Beiträge sind - anfangs zumindest - niedriger, die Leistungen oft umfangreicher. Privatversicherte gelten als Patienten erster Klasse. Welche Voraussetzungen gibt es für die Aufnahme in die PKV?

Katarina Lukač

Ein dickes Bankkonto ist, entgegen der weitläufigen Meinung, nicht die einzige Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Bei Selbständigen und Beamten spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Außerdem können sich Studenten auf Wunsch von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen (oder bis zum 25. Lebensjahr aus der gesetzlichen Familienversicherung aussteigen) und sich ebenfalls auf Wunsch privat versichern (mehr zur studentischen Krankenversicherung in diesem Ratgeber-Text).

Allein Arbeitnehmer müssen ein Jahr lang die Jahresarbeitsengeltgrenze von derzeit 54 900 Euro übertreffen (Stand 2015), um sich privat versichern zu können - andernfalls bleiben sie automatisch gesetzlich pflichtversichert (hier mehr zu den Merkmalen der gesetzlichen Krankversicherung). Auch privat versicherte Arbeitnehmer, die plötzlich weniger verdienen, oder arbeitslos werden, unterliegen wieder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (mehr zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier). In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, bei der privaten Kasse einen günstigen sogenannten Optionstarif beizubehalten, der im Falle einer späteren Rückkehr einen weiteren Gesundheitscheck erspart.

Neben der Höhe des Einkommens ist das Alter und das individuelle Gesundheitsrisiko ausschlaggebend dafür, wie hoch der jeweilige Beitrag oder ein möglicher Risikozuschlag ausfällt, welche Leistungen man dafür bekommt - oder ob die Private Krankenversicherung einen gar als Kunden ablehnt. In der Regel prüfen die Kassen den Gesundheitszustand mittels eines detaillierten Fragebogens. Vorerkrankungen oder ein gefährliches Hobby haben Einfluss auf die Vertragsgestaltung - bis vor einigen Jahren spielte sogar das Geschlecht eine Rolle.

Seit 2009 herrscht Versicherungszwang in Deutschland - auch für Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Kein Versicherter darf aufgrund seines Gesundheitszustandes abgewiesen werden oder weil er aus anderen Gründen die Beiträge nicht mehr bezahlen kann. Daher müssen alle Privaten Krankenkassen einen sogenannten Basistarif anbieten, allerdings mit zum Teil deutlich abgespeckten Leistungen (mehr zu Leistungen und Prämienhöhe im Basistarif finden Sie hier).

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