Private Krankenversicherung:Geschenk mit Nebenwirkungen

Die privaten Krankenversicherer wollen von den Rabatten für gesetzliche Kassen profitieren - und sollen dafür zahlen. Die Gesundheitsexperten der Koalition haben jetzt entschieden, wie groß der Obolus ausfallen soll.

Guido Bohsem

Die privaten Krankenversicherer (PKV) müssen an die gesetzlichen Kassen zahlen, wenn sie die gesenkten Arzneimittelpreise übernehmen wollen. Darauf einigten sich am Montag die Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition.

Pillen werden für Privatpatienten bald billiger.

Pillen werden für Privatpatienten bald billiger.

(Foto: dpa)

"Wer profitiert, soll auch zahlen", hieß es im Regierungsbündnis. Konkret geht es dabei um die Kosten, die anfallen, wenn der Nutzen eines Medikaments untersucht wird. Diese Erhebung dient nach dem von FDP und Union geplanten System als Voraussetzung, um den Preis der Arznei verhandeln zu können.

Nach Angaben aus der Koalition sollen die Privaten etwa zehn Prozent der Summe übernehmen, die für die Prüfungen anfallen. Dabei werden zum einen die Kosten des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu Grunde gelegt.

Zum anderen sollen die privaten Krankenversicherer sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen, die dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen entstehen. Dieser ist für die Verhandlungen mit den Pharmaherstellern zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium habe den Auftrag erhalten, bis zum Ende dieser Woche einen Vorschlag zur Umsetzung auszuarbeiten.

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