Private Haftpflichtversicherung:Tipps

Ob es um die Höhe des Selbstbehalts oder die Mitversicherung der Kinder geht - vor einem Vertragsabschluss gibt es viel zu beachten.

Checkliste Versicherungssumme. Die Versicherungssumme Ihres Vertrags sollte mindestens drei Millionen Euro betragen.

Beitrag. Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.

Meldung. Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - informieren. Ansonsten kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Dies gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht jedoch nur, wenn der Versicherer schriftlich darauf aufmerksam gemacht hat.

Verschulden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie Ihre Schuld auf keinen Fall herunterspielen. Stellt der Versicherer "mangelndes Verschulden" fest, muss er nicht zahlen. Damit geht der Geschädigte leer aus.

Selbstbehalt. Für eine Selbstbeteiligung von meist 150 oder 250 Euro gibt es oft Beitragsrabatte von 25 Prozent und mehr. Sie müssen sich dann mit dieser Summe an der Regulierung von Schäden beteiligen und bekommen für kleinere Schäden kaum Geld. Lohnen kann sich der Selbstbehalt, wenn Sie Mehrleistungen oder einen leistungsstärkeren Tarif des Versicherers wünschen und so durch den Selbstbehalt sparen können.

Versicherungsschutz überprüfen

Auswahl. Prüfen Sie, ob die Police den von Finanztest definierten Grundschutz bietet. Das ist bei den "sehr guten" oder "guten" Bedingungen im aktuellen Test der Fall.

Umfang. Achten Sie darauf, dass der Tarif weitere für Sie wichtige Leistungen bietet und ob die für Ihre Situation notwendigen Erweiterungen vorhanden sind. Unsere Checkliste hilft Ihnen sowohl bei der Suche nach einer neuen privaten Haftpflichtversicherung, als auch dabei, Ihren bisherigen Vertrag besser an Ihre persönliche Situation anzupassen.

Fragen. Gerade bei älteren Policen kann es vorkommen, dass nicht alle Leistungen aufgeführt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob die für Sie wichtigen Risiken abgesichert sind.

Kündigung. Bei einem Wechsel müssen Sie Ihren aktuellen Versicherungsvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

Ein Vertrag genügt

Lebenspartner. Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner ohne Trauschein sind zuschlagsfrei mitversichert. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, können Eheleute die jüngere Police sofort kündigen, ohne eine Frist wahren zu müssen.

Kinder. Für eine Familie genügt ein Vertrag. Auch Kinder sind zuschlagsfrei mitversichert. Unverheiratete volljährige Kinder sind mitversichert, wenn sie eine Lehre oder ein Studium absolvieren. Dies gilt jedoch in der Regel nicht, wenn sie vorher schon einmal berufstätig waren.

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