Von Andrea Nasemann

Kann der Mieter nicht mehr zahlen, droht die Wohnungs-Kündigung. Und dann beginnen oft erst die Probleme - auch für den Vermieter.

Barbara W. teilte sich eine hübsche Zwei-Zimmer-Wohnung mit ihrem Freund. Als sie schwanger wurde, verließ er sie. Dem Baby sollte es trotzdem an nichts fehlen: Auf Ratenkredit bestellte die junge Frau alles, was sie für wichtig hielt. Folge: ein restlos überzogenes Girokonto. Schließlich weigerte sich die Bank, weiter Auszahlungen und Überweisungen vorzunehmen. Erst flatterte ein Mahnbescheid ins Haus, dann die Kündigungsdrohung wegen Mietrückstands. Barbara W. lief Gefahr, über kurz oder lang auf der Straße zu stehen.

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So wie Barbara W. geht es in Deutschland vielen Menschen. Das Amtsgericht München kann mit alarmierenden Zahlen aufwarten: Im Zeitraum Januar bis August 2006 stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren von 802 auf 1051 - gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von gut 30 Prozent. In München seien mit 55.000 Haushalten sieben Prozent überschuldet, sagt Klaus Hofmeister, Leiter der städtischen Schuldnerberatung.

In vielen Fällen gebe es auch Mietrückstände. "Die meisten Mieter kommen erst dann zu uns, wenn der Karren schon tief im Sand steckt", sagt Hofmeister. Häufig versuche der Schuldner, die dringendsten Löcher zu stopfen, oft auf Kosten weiterer Gläubiger. Irgendwann breche der Verschiebebahnhof aber zusammen.

"Wer seine laufenden Unterhaltskosten nicht mehr bezahlen kann, sollte rechtzeitig eine Beratungsstelle aufsuchen", rät Hofmeister. Die Fachstelle zur Behebung und Vermeidung von Obdachlosigkeit beim Wohnungsamt München prüft dann, ob die Miete übernommen werden kann. Die Katastrophe eines Wohnungsverlustes sollte auch nach Auffassung von Sibylle Färber, Geschäftführerin des Münchener Mietervereins, unbedingt vermieden werden: "Wir empfehlen, die Verpflichtung zur Mietzahlung sehr ernst zu nehmen und ihr immer und zuallererst nachzukommen."

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