Der ehemalige Postbank-Chef Wolfgang Klein erhält eine Abfindung in Höhe von 2,9 Millionen Euro. Vertraglich hätte er Anspruch auf eine höhere Summe gehabt. Auch auf den Bonus verzichtet er.
Der frühere Postbank-Chef Wolfgang Klein erhält nach seinem vorzeitigen Abgang eine Abfindung von knapp 2,9 Millionen Euro. Das beschloss der Aufsichtsrat der Postbank.
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Der ehemalige Postbank-Chef Wolfgang Klein auf der Jahrespressekonferenz 2008. (© Foto: Reuters)
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Kleins Gehalt für 2009 - bis zu seinem Ausscheiden Ende Juni - betrug rund eine halbe Million Euro. Auf eine etwaige Bonuszahlung für 2009 habe Klein verzichtet, hieß es.
Der 45-Jährige war nach dem Einstieg der Deutschen Bank bei der Post-Tochter überraschend ausgeschieden - wahrscheinlich musste er seinen Hut nehmen. Zuvor war er in die Schlagzeilen gekommen, als er im Zuge des Verkaufsprozesses 2008 einen umstrittenen Sonderbonus von 2,4 Millionen Euro erhielt - der gesamte Postbank-Vorstand kassierte 11,5 Millionen Euro.
Nach heftiger öffentlicher Kritik kündigte Klein in einem spektakulären Vorstoß an, im Jahr 2009 für einen symbolischen Euro arbeiten zu wollen. Später sagte er, er könne sein Gehalt auch spenden. Was nach den Aufsichtsrats-Beschlüssen aus den Worten Kleins wird, ist unklar. Das sei nun "seine Privatsache", sagte ein Postbank-Sprecher.
Ein-Euro-Ankündigung sorgte für Verstimmung
Intern soll die Ein-Euro-Ankündigung Kleins für Verstimmung gesorgt und auch zu seinem Abgang mit beigetragen haben. Der Aufsichtsrat hätte Kleins Angebot ohnehin nicht annehmen dürfen, denn laut Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat den Vorstand "angemessen" zu vergüten.
Mit der jetzt beschlossenen Abfindung bleibe Klein deutlich unter vertraglichen Ansprüchen, hieß es aus Postbank-Kreisen. Wären Vorgaben aus dem Corporate Governance zu Grunde gelegt worden, hätte sich seine Abfindung auf rund 6,5 Millionen Euro belaufen.
Auch die Gehaltszahlung für 2009 - ohne Bonus und nur bis zu seinem tatsächlichen Ausscheiden Ende Juni - hätte sich mindernd auf die Höhe der Abfindung ausgewirkt.
Nach dem Aufsichtsratsbeschluss endet das Vertragsverhältnis mit Klein vorzeitig am 30. Juni 2010. Solange darf er auch nicht für Wettbewerber tätig werden. Für den Zeitraum von Juli 2009 bis Juni 2010 wird ihm kein Gehalt gezahlt. Das wären schätzungsweise rund eine Million Euro gewesen. Klein hatte den Chefposten erst im Juli 2007 übernommen.
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(sueddeutsche.de/dpa/cmue/yas/pak)
Moderne Verwaltung
Leider unterliegt der Autor des Beitrags einem falschen (von den Vorständen und Presseabteilungen verbreiteten?) Verständnis des AktG. § 87 AktG soll nach einhelliger Meinung in der juristischen Literatur nicht die Vorstände vor unangemessen niedriger Bezahlung schützen. Vielmehr dient § 87 AktG einzig und allein dem Schutz des Unternehmens, seiner Gläubiger und Aktionäre vor unangemessen hoher Bezahlung der Vorstände (vgl. Hüffer AktG § 87 Rn. 1 und Oechsele, in: MünchKomm AktG § 87 Rn. 1). Dass der Gesetzgeber etwas gegen eine Bezahlung von einem Euro an Vorstände hätte ist insofern vollkommen absurd. Ich habe im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung jedenfalls noch keine Diskussion über einen Mindestlohn wahrgenommen.
Mich würde interessieren, was heutzutage ein Unternehmer mit 100 bis 200 Mitarbeitern in etwa verdient. (Von, bis und Branche.) Unter Unternehmer verstehe ich den Eigentümer des Unternehmens, also den, der auch das Risiko (bis zum Totalverlust) trägt.
Die heutigen angestellten Manager grosser Konzerne, die kein Risiko tragen, verdienen meines Erachtens viel zu viel. Letztendlich muss so einer, nur einmal im Leben eine derartige Position ergattern. Danach hat er ausgesorgt. Egal ob er erfolgreich war oder den Laden in den Teich gesetzt hat.
Ausserdem haben sich diese Manager zu einer Art Kaste entwickelt. Eine Personenansammlung, die über zu viel Macht verfügt und nicht kontrolliert werden kann.