Der Entwurf für angepasstes Baugesetzbuch ist auf den Weg gebracht worden: Das Verfahren soll einfacher und schneller werden.
Mit einer Novellierung des Baugesetzbuchs will die Bundesregierung Bauen einfacher und schneller machen. "Das ist für die Modernisierung unseres Staates ein ganz wichtiger Schritt", betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Achim Großmann, in Berlin. Ziel sei es, das Baurecht zu verschlanken, zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen.
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Gang der Dinge
Anlass für die Änderung ist die Anpassung an EU-Richtlinien. Das Gesetz soll spätestens am 20. Juli 2004 in Kraft treten. Der Referentenentwurf sei rund 100 Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden, erklärte Großmann. Er solle in der ersten Julihälfte in die Anhörung gehen und im Oktober oder November dem Kabinett vorgelegt werden.
Gute Vorsätze
"Der Entwurf setzt die Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung um", erklärte Großmann. So soll mit dem neuen Gesetz mehr Transparenz bei Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden, Planungsstufen sollen effizienter gestaltet und zusammengeführt werden. Weiterhin ist eine Verbesserung von ökologischen und planerischen Lenkungswirkungen im Raumordnungs- und Planungsverfahren vorgesehen. Der Stadtflucht soll entgegen gewirkt werden.
"Auf das verwaltungsaufwendige und streitanfällige Vorprüfungsverfahren, das Screening, wird verzichtet, in dem das neue Verfahren einheitlich für alle Bauleitplanverfahren eingeführt wird. Außer, sie haben von vornherein keine erheblichen Umweltauswirkungen", erklärte Großmann. Der Verwaltungsvollzug solle erleichtert werden, indem gemeinschaftsrechtliche Verfahrensvorgaben für die Umweltprüfung vollständig in die Vorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen integriert werden. Auch das Klagerisiko solle vermindert werden.
Vereinfachtes Verfahren
Im Rahmen der Flächenzusammenlegung werde ein vereinfachtes Umlegeverfahren eingeführt, sagte Großmann. Die zivile Anschlussnutzung ehemaliger militärischer Flächen und Gebäude werde ausdrücklich in den Katalog der bei der Bauleitplanung zu beachtenden Belange aufgenommen.
Landwirten soll der Bau von Biomasse- und Biogasanlagen im Außenbereich "vorsichtig erleichtert werden", sagte Großmann. Unter Beachtung des Außenbereichschutzes soll pro Hof eine Anlage mit maximal zwei Megawatt Jahresleistung errichtet werden dürfen. Für den Bereich der Intensivtierhaltung erhalten die Gemeinden dem Entwurf zufolge die Möglichkeit, im Flächennutzungsplan geeignete Flächen auszuweisen beziehungsweise belastete Flächen auszunehmen.
(sueddeutsche.de/ AP)
Entspannter Vierbeiner