Schickt der Vermieter nur unqualifizierte Hilfskräfte, um Mängel in der Wohnung zu beseitigen, kann der Mieter einen Fachbetrieb beauftragen.

Mieter müssen Wohnungsmängel nicht durch erwiesenermaßen unqualifizierte Hilfskräfte beseitigen lassen. Beharrt der Vermieter darauf, können die Mieter einen Vorschuss verlangen, um einen Fachbetriebs zu beauftragen, so ein Urteil des Amtsgerichts Wetzlar.

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Ein Ehepaar in Südhessen hatte seinem Vermieter mehrere Mängel angezeigt, darunter eine feuchte Wand und eine überflutete Terrasse, von der das Wasser nicht ablaufen konnte. Der Vermieter teilte mit, er werde einen Bekannten mit der Instandsetzung beauftragen. Auch dem Ehepaar war dieser Bekannte freilich gut bekannt. Denn mehrfach war es ihm schon früher nicht gelungen, Mängel richtig zu beseitigen. Davon hatten die Mieter nun genug.

Ihren Vermieter forderten sie auf, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Als der sich jedoch weigerte, wollten sie die Sache selbst in Auftrag geben und verlangten vom Vermieter hierfür einen Vorschuss von 5500 Euro.

Zu Recht, wie das Amtsgericht entschied. Zwar stehe es dem Vermieter generell frei, wie und durch wen er Mängel beseitigen lasse. Die Mieter müssten aber dennoch keine Reparaturversuche dulden, deren Scheitern absehbar sei. Auch nach der gerichtlichen Beweisaufnahme habe der Bekannte mehrfach gezeigt, dass er "nicht in der Lage ist, durchweg Leistungen zu erbringen, die einem auch nur bescheidenen Qualitätsanspruch genügen".

Aktenzeichen: Amtsgerichts Wetzlar 38 C 2034/04.

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(AFP)