Pflicht-Teil:Ein Fünftel Sanftheit

Baden-Württemberg schreibt als erstes deutsches Bundesland die Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasserbereitung vor.

Baden-Württemberg macht als erstes Bundesland die Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasserbereitung zur Pflicht. Die Landesregierung aus CDU und FDP beschloss am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf, wonach bei Neubauten vom kommenden Jahr an ein Fünftel des Wärmebedarfs durch erneuerbare "sanfte" Energien gedeckt werden muss.

Auch für Altbauten sollen bald neue Regeln gelten: Wer dort von 2010 an eine neue Heizung einbaut, muss ein Zehntel des Bedarfs aus erneuerbaren Energien decken oder ersatzweise das Haus so isolieren, dass der Wärmebedarf entsprechend sinkt.

Die vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden werden nach Ansicht des Stuttgarter Ministerpräsidenten Günther Oettinger und seiner Umweltministerin Tanja Gönner (beide CDU) bislang "nur sehr unzureichend ausgeschöpft". Nur etwa fünf Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs würden landes- wie auch bundesweit derzeit über erneuerbare Energien gedeckt.

Ein Fünftel Sanftheit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärte, damit werde ein erster Schritt unternommen, um endlich das enorme Potenzial der Wärmeerzeugung für den Klimaschutz und zur Förderung der heimischen Wirtschaft zu nutzen. Dabei gebe es eine große Auswahl marktgängiger Wärmequellen, etwa Biogas. "Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung wollen wir das, was in diesem Bereich heute bereits möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen".

Das Land füllt mit der Gesetzesinitiative laut BUND eine rechtliche Lücke, die die Bundesregierung durch Untätigkeit bei der Verabschiedung eines Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes lasse. "Die Landesregierung muss nun über den Bundesrat Druck machen, damit auch für ältere Wohngebäude endlich Wärmedämmung und Energieeinsparung zum Standard erhoben werden", forderte der BUND.

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