Ein Kommentar von Claus Hulverscheidt

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Eigentlich wäre es das Vernünftigste, sie ganz zu streichen.

Wenn der Staat dem einen Bürger einen Teil seiner Kosten für den Weg zur Arbeit erstattet, dem anderen aber nicht, dann ist das ungerecht. Diese Feststellung entspricht dem gesunden Menschenverstand und ist offensichtlich auch juristisch valide. Ob die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber am Ende tatsächlich als "großer Tag für die Pendler" in Erinnerung bleiben wird, wie bereits gejubelt wurde, steht noch längst nicht fest. Denn selbst wenn das Bundesverfassungsgericht der Argumentation folgen sollte, bleiben der Politik voraussichtlich noch zwei Alternativen: Entweder sie führt die Pauschale für alle wieder ein, oder sie schafft sie für alle ab - und es spricht bei nüchterner Betrachtung viel für die zweite Option.

Pendlerpauschale, ddp

Es ist ungerecht, wenn einige Bürger die Kosten für den Arbeitsweg erstatttet bekommen, die anderen nicht. Das findet der gesunde Menschenverstand - und auch die Juristen. (© Foto: ddp)

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Für die Entscheidung über den eigenen Wohnort sind meist private Gründe ausschlaggebend. Etagenwohnung oder Haus? Stadt oder Land? Balkon oder Garten? Viel oder wenig Miete? Gute Schule in der Nähe oder nicht? Alle diese Fragen sind berechtigt, und es ist vernünftig, sie zu stellen. Nur: Was hat das mit dem Beruf zu tun? Zwar spielt der Arbeitsort natürlich auch eine Rolle, er ist aber in der Regel nur ein Kriterium unter vielen. Eine Beteiligung des Staats, also der Gemeinschaft der Steuerzahler, an den Kosten ist somit unangemessen. Wer etwa jeden Tag im frisch gebügelten Hemd zur Arbeit erscheinen muss, kann die Kosten dafür auch nicht von der Steuer absetzen, selbst wenn er nachweist, dass er in seiner Freizeit nur Pullover trägt.

Überfordertes System

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen Menschen aufs Land ziehen, weil sie in den Städten schlicht keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Die Lösung dieses Problems aber ausgerechnet den Finanzämtern zu übertragen, ist unsinnig. Das deutsche Steuerrecht ist ja auch deshalb so kompliziert, weil immer wieder versucht wurde, über Dutzende von Regelungen und Ausnahmeregelungen Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen. Damit aber wird das System überfordert.

Hinzu kommt, dass viele Politiker und Verbandsvertreter, aber auch viele Bürger in der Frage der Pendlerpauschale nicht redlich argumentieren: In Sonntagsreden und am Stammtisch wird der Abbau von Subventionen gefordert, geht es dann aber an die Beseitigung einer bestimmten Staatshilfe - und die Pendlerpauschale ist eine Steuersubvention -, ist das Geschrei groß. Von Raub, Ausplünderung und Entrechtung durch den Staat ist dann die Rede. Manchem scheint der Widerspruch gar nicht aufzufallen.

In früheren Fällen hat sich das Bundesverfassungsgericht der Meinung des Bundesfinanzhofs keineswegs immer angeschlossen. Das liegt auch daran, dass die Verfassungshüter einen allgemeineren Ansatz verfolgen als die Finanzrichter, die eher steuersystematisch denken. Der Jubel aller selbst ernannten Pendler-Vorkämpfer könnte sich also als verfrüht erweisen. Gibt Karlsruhe ihnen aber am Ende tatsächlich recht, sollten sie zumindest ihr Verhältnis zu Subventionen grundlegend überdenken.

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(SZ vom 24.1.2007/bica/sma)