Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Eigentlich wäre es das Vernünftigste, sie ganz zu streichen.
Wenn der Staat dem einen Bürger einen Teil seiner Kosten für den Weg zur Arbeit erstattet, dem anderen aber nicht, dann ist das ungerecht. Diese Feststellung entspricht dem gesunden Menschenverstand und ist offensichtlich auch juristisch valide. Ob die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber am Ende tatsächlich als "großer Tag für die Pendler" in Erinnerung bleiben wird, wie bereits gejubelt wurde, steht noch längst nicht fest. Denn selbst wenn das Bundesverfassungsgericht der Argumentation folgen sollte, bleiben der Politik voraussichtlich noch zwei Alternativen: Entweder sie führt die Pauschale für alle wieder ein, oder sie schafft sie für alle ab - und es spricht bei nüchterner Betrachtung viel für die zweite Option.
Es ist ungerecht, wenn einige Bürger die Kosten für den Arbeitsweg erstatttet bekommen, die anderen nicht. Das findet der gesunde Menschenverstand - und auch die Juristen. (© Foto: ddp)
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Für die Entscheidung über den eigenen Wohnort sind meist private Gründe ausschlaggebend. Etagenwohnung oder Haus? Stadt oder Land? Balkon oder Garten? Viel oder wenig Miete? Gute Schule in der Nähe oder nicht? Alle diese Fragen sind berechtigt, und es ist vernünftig, sie zu stellen. Nur: Was hat das mit dem Beruf zu tun? Zwar spielt der Arbeitsort natürlich auch eine Rolle, er ist aber in der Regel nur ein Kriterium unter vielen. Eine Beteiligung des Staats, also der Gemeinschaft der Steuerzahler, an den Kosten ist somit unangemessen. Wer etwa jeden Tag im frisch gebügelten Hemd zur Arbeit erscheinen muss, kann die Kosten dafür auch nicht von der Steuer absetzen, selbst wenn er nachweist, dass er in seiner Freizeit nur Pullover trägt.
Überfordertes System
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen Menschen aufs Land ziehen, weil sie in den Städten schlicht keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Die Lösung dieses Problems aber ausgerechnet den Finanzämtern zu übertragen, ist unsinnig. Das deutsche Steuerrecht ist ja auch deshalb so kompliziert, weil immer wieder versucht wurde, über Dutzende von Regelungen und Ausnahmeregelungen Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen. Damit aber wird das System überfordert.
Hinzu kommt, dass viele Politiker und Verbandsvertreter, aber auch viele Bürger in der Frage der Pendlerpauschale nicht redlich argumentieren: In Sonntagsreden und am Stammtisch wird der Abbau von Subventionen gefordert, geht es dann aber an die Beseitigung einer bestimmten Staatshilfe - und die Pendlerpauschale ist eine Steuersubvention -, ist das Geschrei groß. Von Raub, Ausplünderung und Entrechtung durch den Staat ist dann die Rede. Manchem scheint der Widerspruch gar nicht aufzufallen.
In früheren Fällen hat sich das Bundesverfassungsgericht der Meinung des Bundesfinanzhofs keineswegs immer angeschlossen. Das liegt auch daran, dass die Verfassungshüter einen allgemeineren Ansatz verfolgen als die Finanzrichter, die eher steuersystematisch denken. Der Jubel aller selbst ernannten Pendler-Vorkämpfer könnte sich also als verfrüht erweisen. Gibt Karlsruhe ihnen aber am Ende tatsächlich recht, sollten sie zumindest ihr Verhältnis zu Subventionen grundlegend überdenken.
(SZ vom 24.1.2007/bica/sma)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Wieso Ungerechtigkeit? Ich erwarte als Arbeitnehmer "gleich" behandelt zu werden. Sozialversicherungsbeiträge auf Werbungskosten zu entrichten find ich ziemlich daneben, genau wie die Ungleichbehandlung von Privat- und Dienstwagen für den Arbeitsweg. Je kürzer der Weg zur Arbeit, desto lohnender wird ein Dienstwagen mit pauschal besteuerter Privatnutzung. Das kanns nicht sein.
Solange Selbstständige und Firmen Fahrtkosten zum Kunden als Vollkosten absetzen können, muss dies auch dem Angestellten möglich sein.
Rechnen Sie aus Jux doch mal aus, wie viele Steuern und Sozialabgaben jeder sparen würde, wenn er seinen 08/15 Golf mit 120.000 km Vertrag über 6 Jahre und 300 Euro Leasingrate (ohne Sprit/Versicherung) zu 60-80% aus dem Brutto und ohne Sozialversicherung bezahlen dürfte - denn dann wird er so behandelt wie ein "Chef", der seinen "Dienstwagen" von der Firma gestellt bekommt.
Nehmen wir einen Angestellten mit 35.000 Euro Brutto, Steuerklasse IV. Aktuelles Netto: 1700 Euro, die Karre kostet alleine durch Ihre Existenz etwa 300 Euro, zuzüglich 100 Sprit, zuzüglich 100 Steuer/Werkstatt/Versicherung (wenns reicht). Sind 500 Kosten im Monat, diese sagen wir zu 60% beruflich bedingt. Also bleiben 1200 Euro im Monat zum Leben. Oder anders: Man sollte als Arbeitnehmer nicht wirklich unter 2900 Euro Brutto verdienen um sich einen Neuwagen leisten zu können.
Wenn der Arbeitnehmer wie ein hypothetischer Unternehmer/Selbstständiger die Vollkosten vom Brutto vor Steuer & Sozialversicherung abziehen dürfte, dann würde er 60% von 500 Kosten bzw. 300 monatlich Brutto abziehen dürfen bevor es an Steuer und Sozialversicherung geht. Also 2600 Euro statt 2900 Brutto, was Netto 1610 statt 1750 wie vorher macht. Mit den fehlenden 150 Anteil privater Nutzung ist er bei 1460 zum Verfressen statt 1200. Und das nur, weil er den Wagen aus dem Brutto bezahlen dürfte.
Konsequenz: Entweder Unternehmen / Selbstständige bekommen für beruflich veranlasste Fahrten demnächst nur noch die Kilometerpauschale anerkannt (unwahrscheinlich) oder Arbeitnehmer bekommen die üblichen Vollkosten, mindestens jedoch statistische Kraftstoffkosten und einen statistischen anteiligen Wertverlust anerkannt. Mit 15 Cent je gefahrenem Kilometer kann man nicht mal einen Smart unterhalten.
Laut Einkommensteuergesezt sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erhaltung, Sicherung und Erwerbung von Einnahmen. Also was dann, wenn nicht Fahrtkosten zur Arbeit????? Im übrigen, für die Befürworter der Abschaffung der Penlerpauschale: In diesem Fall miete ich mir an meinem Arbeitsort eine kleines Zimmerchen und setze die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ab. Und die Solidargemeinschaft zahlt es doch wieder...
Siehe meinen Beitrag @Pandro vom 24.01.08 12:07h
Lieber Pandro,
es ist so. Aufwendungen sind nur dann absetzbar, wenn sie ausschließlich beruflich veranlasst sind. "Gemischte" Aufwendungen (sowohl privat als auch dienstlich veranlasst)werden nicht zum Abzug zugelassen, wenn sie nicht aufteilbar sind.
Deshalb kann der Blaumann auch nicht abgesetzt werden, da er auch privat getragen werden kann. Das gleiche gilt selbstverständlich für den Anzug des Abteilungsleiters.
... ist keine Rechtfertigung für eine andere Ungerechtigkeit.
Paging