Von Claus Hulverscheidt

Noch in der vergangenen Woche betonte das Finanzministerium, dass die Kürzung der Pendlerpauschale rechtens sei. Doch jetzt kommen auch dort Zweifel auf.

Einen Mangel an Selbstsicherheit hat Peer Steinbrück (SPD) noch niemand vorgeworfen. Im Fall der Pendlerpauschale aber gerät der Bundesfinanzminister offenkundig zunehmend ins Grübeln, ob die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Kürzung vor dem Bundesverfassungsgericht tatsächlich Bestand haben wird.

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Noch am Freitag hatte es in seinem Hause geheißen, es gebe "überhaupt keine Zweifel" daran, dass die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Am Wochenende erklärte ein Ministeriumssprecher dann plötzlich, möglicherweise würden die Finanzämter die Kosten für die Fahrt zur Arbeit zunächst doch wieder in vollem Umfang anerkennen.

Ausgelöst hat den Wirrwarr der Bundesfinanzhof. Das höchste deutsche Finanzgericht hatte vergangene Woche erhebliche Zweifel an der Reform geäußert, wonach die Pendlerpauschale von 30 Cents je Kilometer nur noch vom 21. Entfernungskilometer an gewährt wird. Wer näher an seiner Arbeitsstätte wohnt, kann seit Januar keinen einzigen Cent mehr beim Finanzamt geltend machen.

Krude Argumentation

Viele Verfassungsrechtler halten das Gesetz für problematisch. Sie argumentieren, dass Arbeitnehmer in der Frage der Fahrtkosten keine Wahl hätten, weil ohne die Aufwendungen eine Ausübung des Berufs nicht möglich sei. Daher müsse der Fiskus sie steuermindernd anerkennen. Das Finanzministerium dagegen hält es für die private Entscheidung jedes Bürgers, wenn er aufs - meist billigere - Land und damit weiter weg von seiner Arbeitsstelle zieht.

Diese Argumentation hat jedoch den entscheidenden Haken, dass sie jenseits des 20. Kilometers plötzlich nicht mehr gilt. Dadurch könnte der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt sein. Offiziell spricht die Regierung von einer "Härtefallregelung", tatsächlich aber ist die 20-Kilometer-Grenze eine politische: Viele Bundesländer fürchteten, dass sich die Landflucht bei einem kompletten Wegfall der Pendlerpauschale verschärfen könnte. Zudem kamen mit der Festlegung die gewünschten Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro zusammen.

Wann das Verfassungsgericht in dem Fall entscheiden wird, ist ungewiss. Experten raten den Arbeitnehmern deshalb, in ihrer Steuererklärung für 2007 sämtliche Fahrkosten vom ersten Kilometer an geltend zu machen. Zwar wird das Finanzamt dies aufgrund der Gesetzeslage ablehnen. Kippt Karlsruhe das Gesetz aber, muss der Staat nachzahlen.

Wer besonders hohe Fahrtkosten hat, kann diese auch auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch fällt die Steuerlast bereits bei jeder monatlichen Gehaltsabrechnung geringer aus. Es bleibt allerdings ein Risiko, denn behält die Regierung vor Gericht Recht, ist es der Arbeitnehmer, der nachzahlen muss.

Voraussichtlich wird der Staat den Bürgern die Arbeit aber ohnehin abnehmen: Noch in dieser Woche wollen die zuständigen Referenten von Bund und Ländern entscheiden, ob sämtliche Steuererklärungen für 2007 im Punkt Entfernungspauschale als "vorläufig" eingestuft werden. So könnten eine Klageflut und ein Papierkrieg zwischen Beschäftigten und Behörden vermieden werden.

Für Steinbrück selbst sind die Klagen der Deutschen über die Kürzung der Entfernungspauschale ein typisches Beispiel für eine Haltung nach dem Motto "Kürzen ja, aber nicht bei mir". "Wenn der Subventionsabbau an der eigenen Haustür klingelt", so der Minister am Samstag in der Neuen Westfälischen, "wird er eben nicht gerne zum Kaffeetrinken eingeladen".

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(SZ vom 10.9.2007)