Interview:Miete ohne Nebenkosten

Energieexpertin Vogler hält die Pauschalmiete für ein "interessantes Modell", sieht aber noch einigen Klärungsbedarf, wenn Vermieter auf Einzelabrechnungen verzichten sollen.

Von Ralph Diermann

Ingrid Vogler vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärt, was sie von Pauschalmieten und Mieterstrom hält.

SZ: Frau Vogler, halten Sie Pauschalmieten für sinnvoll, wenn Häuser so konzipiert sind, dass der Energiebedarf der Bewohner sehr gering ist?

Ingrid Vogler: Das ist auf jeden Fall ein interessantes Modell. Allerdings muss man für jedes einzelne Projekt genau prüfen, ob und wenn ja wie sich eine Pauschalmiete rechtssicher umsetzen lässt. Eine Standardlösung gibt es hier nicht.

Interview: Ingrid Vogler ist Referentin für Energie, Technik und Normung beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Ingrid Vogler ist Referentin für Energie, Technik und Normung beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

(Foto: GdW, Urban Ruths)

Wie muss die rechtliche Basis aussehen?

In der Heizkostenverordnung zum Beispiel sind Mindestbedingungen aufgeführt, die festlegen, wann die Vermieter auf eine Einzelabrechnung des Wärmeverbrauchs verzichten können. Dazu zählen etwa der Passivhaus-Standard oder die überwiegende Bereitstellung der Energie durch Solaranlagen oder Wärmepumpen. Allerdings könnte man die Kriterien ausweiten, womöglich bis zum KfW-55-Standard. Voraussetzung dafür ist aber, dass die pauschale Abrechnung nicht zu einem Mehrverbrauch an Energie führt, der die Kosten-Einsparungen im Messwesen wieder zunichte macht. Die Verordnung müsste dahingehend überprüft werden.

Das neue Mieterstromgesetz soll es für Vermieter attraktiver machen, Mieter mit Strom zu versorgen, der am Gebäude erzeugt wird. Erreicht das Gesetz sein Ziel?

Es ist ein guter Anfang, aber längst noch nicht das, was sich die Wohnungswirtschaft wünscht. Der Knackpunkt ist dabei gar nicht mal die Höhe der Förderung. Heikler sind strukturelle Fragen. So schließt das Gesetz Quartiersansätze aus, obwohl es doch auf dieser Ebene viel mehr Möglichkeiten gibt, effiziente Versorgungskonzepte umzusetzen - zum Beispiel durch die Kombination von Photovoltaik und Blockheizkraftwerken. Nachteilig ist auch, dass das Problem mit der Gewerbesteuer nicht gelöst wurde. Nötig wäre eine Regelung, die garantiert, dass nur die Einnahmen aus der Stromversorgung gewerbesteuerpflichtig sind, die Mieterlöse davon aber ausgenommen bleiben.

Könnten Vermieter das Problem nicht lösen, indem sie die Energieerzeugung und -belieferung Dienstleistern übertragen?

Zumindest bei der Photovoltaik ist das kompliziert. Denn es bedeutet großen Aufwand, ein Dach für eine Solaranlage zu vermieten. Da müssen viele Fragen geklärt werden, etwa zur Instandhaltung oder Haftung. Dazu kommt, dass die Erlöse, die Wohnungsunternehmen mit der Vermietung erzielen können, sehr gering sind.

Einen Schub löst das Mieterstromgesetz also nicht aus?

Nur einen kleinen. Wer solche Projekte ohnehin umsetzen wollte, profitiert jetzt von etwas besseren Bedingungen. Um aber in der Breite Wirkung zu zeigen, muss das Gesetz unbedingt nachgebessert werden. So darf Mieterstrom keinen Verlust der Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietung bedeuten.

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