Wer keine Kinder hat, aber verheiratet ist, muss im Jahr 2010 womöglich mehr Einkommensteuer zahlen. Aber nur vorübergehend.
Mehrere zehntausend Beschäftigte müssen wegen geänderter Finanzbestimmungen im kommenden Jahr vorübergehend geringfügig mehr Steuern zahlen. Betroffen sind verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder mit einem Bruttojahresverdienst zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Sie können sich überschüssige Zahlungen allerdings über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen, so dass sie wie die übrigen Steuerzahler am Ende sogar entlastet werden.
Viele Paare heiraten der Steuern wegen. Nicht immer zahlt sich das sofort aus. (© Foto: dpa)
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Hintergrund der scheinbar paradoxen Situation ist, dass alle Bürger von 2010 an Aufwendungen für den Krankenversicherungsschutz steuerlich absetzen können. Die Neuerung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach ein Basis-Gesundheitsschutz zum Existenzminimum eines jeden Bürgers zählt. Der Fiskus darf die entsprechenden Kassenbeiträge also unabhängig von der Steuerklasse nicht antasten. Bei verheirateten Paaren ist es allerdings häufig so, dass der besserverdienende Mann der Steuerklasse III und die hinzuverdienende Frau der Klasse V angehört. In diesem Fall erhielt die Frau bisher keinerlei Freibeträge, der Mann dafür die doppelten.
Geringe Zusatzbelastung
Dies ändert sich nun, was Gleichstellungsbefürworter sicher begrüßen werden. Die Folge ist jedoch, dass Alleinverdiener der Klasse III zunächst nur einen Freibetrag erhalten und den zweiten erst im Zuge der Steuererklärung geltend machen können.
Die monatliche Mehrbelastung liegt allerdings nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds im ungünstigsten Fall bei lediglich 9,16 Euro im Monat. Wegen der gleichzeitig in Kraft tretenden Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro wird also bereits bei einem Kind aus der Be- eine Entlastung. Nach Angaben des Finanzministeriums kommt ein alleinverdienender, verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Jahresverdienst von 20.000 Euro auf jährliche Zusatzeinnahmen von 280 Euro, der gleiche Beschäftigte mit einem Einkommen von 100.000 Euro wird wegen des progressiven Steuertarifs um 991 Euro entlastet.
Dass die noch von der großen Koalition beschlossene Steuerentlastung bei einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern erst mit Verspätung ankommt, hat auch damit zu tun, dass die sogenannte Günstigerprüfung durch das Finanzamt entfällt.
Bislang musste die Behörde zumindest theoretisch in jedem Einzelfall prüfen, ob die geltenden Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für den einzelnen Bürger günstiger sind oder die Bestimmungen, die bis zum Jahr 2004 galten.
In der Praxis gibt es letzteren Fall jedoch kaum noch, weshalb die aufwendige Prüfung nun entfällt. Im Einzelfall kann auch das dazu führen, dass der Arbeitgeber von 2010 an zunächst einen leicht überhöhten Teil des Gehalts an das Finanzamt abführt. Auch hier geht es jedoch um einen geringen monatlichen Betrag, der zudem am Jahresende erstattet wird.
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(SZ vom 08.12.2009/hgn)
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Interessante Denkweise.
Einerseits wird das Kindergeld - nach meinem Kenntnisstand - vollständig als Familienförderung im Bundeshaushalt ausgewiesen.
Andererseits wird es aber mit der (laufenden) Steuer verrechnet, in der der grundgesetzlich festgelegte Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird.
Gruß vom Kauz01
Die SZ hat in ihrer Berechnung nicht nur Lohnsteuer, sondern auch das Kindergeld berücksichtigt. Auch ein paar Paare mit Kindern müssen nächstes Jahr ein klein wenig mehr Lohnsteuer zahlen. Aber sie bekomen auch mehr Kindergeld, so das sie am Ende ein klein wenig mehr in der Tasche haben.
Da Kinder bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, müssten auch Paare mit Kindern schlechter gestellt werden. Warum spricht man hier nur von den Kinderlosen?
Gruß vom Kauz01