Auch Broker müssen aufklären: Wer riskante Finanzprodukte an der Börse vermittelt, muss umfassend über die Risiken informieren. Sonst wird es teuer.
Anlegerschutz ist das Thema der Stunde - zumindest für die Regierung und die Justiz. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Anlegern nun weiter gestärkt. Brokerhäuser haften bei einer unzureichenden Risikoaufklärung, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben, entschied der Bankensenat.
Der BGH hat entschieden: Wer Finanzdienstleistungen vermittelt, muss die Käufer über die Risiken aufklären. (© Foto: dpa)
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Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US-Börse eingesetzt - und nahezu komplett verloren. (Az.: XI ZR 93/09 - Urteil vom 9. März 2010)
Ein deutscher Vermittler des Brokers hatte für die Klägerin Termin- und Optionsgeschäfte an der New Yorker Börse abgewickelt. Dies erfolgte ausschließlich über ein Online-System des Brokerhauses. Dem Urteil zufolge wurde die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Ein großes Verlustrisiko bargen alleine die extrem hohen Vermittler-Provisionen.
Das Brokerhaus habe die unseriösen Praktiken seines Vermittlers zumindest billigend in Kauf genommen, weil es auf Kontrollen verzichtete, so die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.
(sueddeutsche.de/dpa/jcb/pak)
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Hinz und Kunz meint bei Optionsgeschäften mitmischen zu müssen, und dann auch noch mit der exorbitanten Summe von 6000.- Eurinchen.
Bei Deutsche Banken muss man mindestens eine Finanztermingeschäftsfähigkeit abgeben, für echte Optionen sogar eine EUREX und Devisentermingeschäftsfähigkeitserklärung, ansonsten kann man über ein in Deutschland geführtes Unternehmen diese Geschäfte gar nicht tätigen.
Dies ist für in Deutschland ansässige Unternehmen auch verpflichtend.
Naivität und/oder Gier pur müssen hier im Spiel gewesen sein.
Übrigens bei "echten" Optionen hätten die 6000.- nicht gereicht, hier besteht eine Nachschußpflicht falls das Geschäft den Bach runter geht.
, die gute dame war also im verlauf von 3 jahren mit optionsgeschäften an der us börse aktiv, und wundert sich, dass dabei die möglichkeit bestand, das geld auch zu verlieren. am ende dieser geschichte haftet dann weder die anlegerin noch der anlageberater, sondern der broker, der die plattform bereitstellt.
komplett absurdes urteil.
Da bin ich ja mal gespannt, wo die Dame denn nun das Geld herbekommen will. New Yorker Banken interessieren sich nicht für Deutsche Gerichtsurteile, die sind für sie gar nicht da.
Außerdem ist das Verhalten Usus bei Investmentbanken, die nehmen das vermittelte Geld eigentlich komplett als Provision oder als Geschenk, wie immer man das sieht. Die Londoner auch und die Deutsche Bank in ihrer Investmentabteilung selbstverständlich auch. Wo sollen sonst die Milliarden herkommen.