Zum 1. Juli 1992 haben die privaten Banken das Ombudsmann-Verfahren eingeführt: Ziel ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kreditwirtschaft und ihren Kunden durch eine neutrale Person beilegen zu lassen.
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Das geht allerdings nur, so lange noch kein Gericht mit der Sache befasst ist. Zu den fünf Ombudsmännern zählen drei ehemalige Richter und zwei frühere Ministerialdirigenten. Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos.
Bis Ende Juli 2006 gingen nach Angaben des Bankenverbands 14.727 zulässige Beschwerden ein. 7081 Fälle löste der Ombudsmann im Sinne der Kunden, 7184 Fälle im Sinne der Banken und in 462 Fällen regte er einen Vergleich an.
(SZ vom 1.9.2006)
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