Die Nullrunden bei den Renten werden für die neue Koalition zu einer Bewährungsprobe - doch die Regierung sollte sich von den bereits angedrohten Protesten nicht beirren lassen.
Im nächsten Jahr könnte es vor dem Brandenburger Tor eine ungewöhnliche Protestkundgebung geben. Zehntausende Rentner kommen dann womöglich in die Hauptstadt, um gegen Nullrunden bei den Altersbezügen zu protestieren. Ein solche Rentner-Demonstration, mit der der Sozialverband VdK bereits liebäugelt, wäre verständlich. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition sollte sich davon aber nicht beeindrucken lassen.
Die Rentner der Republik müssen sich auf Nullrunden einstellen. (© Foto: dpa)
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Es sind wirklich schwere Zeiten, die auf die 20 Millionen Ruheständler in Deutschland zukommen. Stimmen die Hochrechnungen, wird es in den nächsten sechs Jahren gar keine oder nur geringe Rentenerhöhungen geben. Das trifft einzelne Rentner, vor allem Frauen mit geringen Ansprüchen, sehr hart. Zu verhindern wäre dies aber nur, wenn die Bundesregierung mehr Steuergeld in die Rentenversicherung steckt, die Beiträge erhöht oder die Reformen zurücknimmt, die die Zahlung von Altersrenten auch an die jüngere Generation langfristig sichern sollen. Und dies kann eigentlich keiner wollen.
Trotzdem werden die Nullrunden für die neue Koalition zu einer Bewährungsprobe: Schon frühere Regierungen haben erst Reformen im Rentensystem eingeführt und sie dann teilweise wieder ausgesetzt, um der älteren Generation allzu starke Einbußen zu ersparen. Dieser Wackelkurs darf sich in Zukunft nicht wiederholen.
Es geht um ein Stück Generationengerechtigkeit: Die Jüngeren müssen höhere Beiträge zahlen als die heutigen Rentner. Gleichzeitig erwartet die Jüngeren ein niedrigeres Rentenniveau. Opfer müssen deshalb auch die Älteren bringen. Dies sollten die Politiker offen sagen, auch wenn dies die eine oder andere Wählerstimme kosten mag.
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(SZ vom 11.11.2009/mel)
Debatte über Urheberrecht
"Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die Mitglieder unterschiedliche Beiträge und bekommen die gleiche, einheitliche Leistung. 100% Solidarprinzip."
Das ist so nicht richtig. Das Krankengeld bemisst sich sehr wohl nach dem Einkommen. Sie können sich das (Risikozuschlag einmal ausgenommen) wie in der PKV vorstellen: einheitlicher Beitrag für die eigentliche Gesundheitsversorgung plus zur versicherten Leistung proportionaler Beitrag für das Krankengeld. Sieht im Endeffekt wie ein einkommensabhängiger Beitrag aus, ist es aber nur teilweise. Ebenso wie nur ein Teil der Leistungen einkommensunabhängig ist...
Die Rechtsprechung des BVG folgt dem auch: Lohnersatzleistungen, also ALG I, Rente oder Krankengeld müssen bei einkommensabhängigen Beiträgen auch einkommensabhängige (genauer: beitragsabhängige) Leistungen bieten. Dies muss nicht linear erfolgen, muss jedoch dem Grundsatz einer angemessenen Gegenleistung für die geleisteten Beiträge genügen.
"Junge Leute wie mein Jahrgang sind später sowieso voll steuerpflichtig bei der Rente, aber unsere Beiträge waren und sind absehbar nicht steuerfrei. Dem Alterseinkünftegesetz sei Dank."
Hm, das habe ich aber anders verstanden. Meines Wissens werden die Beiträge zur GRV schrittweise steuerlich absetzbar, während im Gegenzug ein immer grösserer Teil der späteren Rente steuerpflichtig wird. Stichwort "nachgelagerte Besteuerung".
Ansonsten wäre das Ganze wohl stark durch das BVG gefährdet, das eine doppelte Besteuerung von Einkommen nicht so gerne sieht.
Wobei eins auffällt:
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die Mitglieder unterschiedliche Beiträge und bekommen die gleiche, einheitliche Leistung. 100% Solidarprinzip. Wehe einer rüttelt dran. In der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt jeder proportional zu seinem Rentenbeitrag Rente, 0% Solidarprinzip. Und auch da - wehe einer rüttelt dran.
Eine Umverteilung findet trotzdem statt. Die Arbeitnehmeranteile der Rente sind im Gegensatz zum Pensionsanspruch nicht steuerfrei. Die Vorsorgepauschale beträgt aktuell 1500 plus 36% des Arbeitnehmeranteils, der Rest zum tatsächlichen Rentenbeitrag sowie bisher der Krankenversicherung ist quasi aus dem Netto und damit eigentlich "Privatvergnügen".
Wer 50.000 im Jahr verdient, der zahlt 10.000 in die Rentenkasse, davon sind 5000 Arbeitnehmeranteil. Von diesen 5000 sind 3300 steuerfrei, der Rest von 1700 quasi aus dem Netto. Wäre der gesamte Rentenbeitrag komplett steuerfrei, würden von 30.000 Jahresgehalt (Steuerklasse 1) etwa 300 mehr im Netto auftauchen. Bei 50.000 Jahresgehalt wären es sogar 800 jährlich mehr. Junge Leute wie mein Jahrgang sind später sowieso voll steuerpflichtig bei der Rente, aber unsere Beiträge waren und sind absehbar nicht steuerfrei. Dem Alterseinkünftegesetz sei Dank.
"Es wäre einfach nur gerecht, insbesondere der jungen Generation und den Kindern gegenüber, wenn ALLE Altersbezüge gedeckelt werden, z.b. bei 1500,-"
Das ist bei gesetzlich Rentenversicherten bereits der Fall, da die Beitragsbemessungsgrenze dafür sorgt.
"Zusätzliche Einkünfte natürlich abgezogen."
Das ist schlicht verfassungswidrig, da es eine Enteignung erworbener Rentenansprüche bedeuten würde. Es ist kaum zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung des BVG hier in Zukunft ändern wird.
"Wer eine hohe Rente erhält, hat sein Leben lang genug verdient und sollte der jungen Generation jetzt nicht auf der Tasche liegen."
Was ist das denn jetzt für ein Unfug? Wer jetzt oder in Zukunft eine hohe Rente erhält, hat auch üppige Beiträge dafür leisten müssen. Also von wegen "auf der Tasche liegen". Vielleicht geniessen Sie es ja im Alter auch einmal, von der dann jungen Generation als "Schmarotzer" abqualifiziert zu werden...
"Außerdem zahlt die junge Generation ja zusätzlich noch für die Staatsverschuldung, welche die ältere Generation angehäuft hat.."
Im Prinzip nicht falsch. Dann sollte man dort fairerweise mal alles herausrechnen, was auch der jungen Generation zugute gekommen ist...
Übrigens, bevor Sie mir jetzt unterstellen, ich sei Rentner: dem ist nicht so. Bis dahin werden voraussichtlich noch mehr als 30 Jahre vergehen...
Fooooortbildung. Heute fahren Hochqualifizierte Taxi oder säubern öffentliche Parks. Akademiker besetzen Stellen von Fachingenieuren und diese Stellen von Facharbeitern.
Wenn heute ein fortgebildeter Baumschüler sich um eine Facharbeiterstelle bewirbt, konkurriert er mit einem Fachingenieur. Saudumm.
Dreimal dürfen Sie raten, wen der Personalchef einstellt.
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