Erbschaftsteuer, Energieeinsparung, Absetzbarkeit von Leistungen: Was an Gesetzen und Verordnungen von 2009 an greift.
Das Ringen um die neue Erbschaftsteuer hat rechtzeitig zum Jahreswechsel einen Abschluss gefunden: Die Reform ist in Kraft getreten. Notwendig geworden waren die Änderungen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das entschied, dass Immobilien und Firmen gegenüber Barvermögen nicht mehr länger bevorzugt werden dürfen.
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Warm anziehen muss man sich dieser Tage nicht nur wegen der Kälte. Auch viele neue Gesetze bzw. deren Varianten dürften zahlreiche Immobilienbesitzer nicht uneingeschränkt erfreuen. (© Foto: dpa)
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Statt des bisher für Erben günstigen Steuerwertes wird für Immobilien steuerrechtlich künftig der höhere Verkehrswert zugrundegelegt. Damit dies nicht zu immensen Steuerbelastungen der Erben führt, werden nun die Freibeträge angehoben. Zudem profitieren vor allem Ehepartner und Kinder.
Sie können ein Haus oder eine Wohnung steuerfrei übernehmen, wenn sie dort mindestens zehn Jahre lang wohnen bleiben. Dies gilt für Kinder nur dann, wenn die Größe der Immobilie nicht 200 Quadratmeter übersteigt. Sind Haus oder Wohnung größer als 200 Quadratmeter, muss die überschießende Fläche wieder anteilig versteuert werden.
"Die neue Erbschaftsteuer bevormundet den Bürger und macht den Staat zu einem omnipräsenten Schnüffler", befürchtet Klaus Michael Groll vom Deutschen Forum für Erbrecht.
Kritik allenthalben
Während für Enkel und Eltern die Freibeträge deutlich erhöht werden, müssen künftig alle übrigen Verwandten, wie Geschwister, Nichten und Neffen mehr Erbschaftsteuer bezahlen. Sie können nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro geltend machen. Bisher zahlten entferntere Verwandte lediglich einen Steuersatz zwischen zwölf und 40 Prozent, alle anderen Erben zwischen 17 und 50 Prozent. Unverheiratete Lebenspartner werden ebenfalls schlechter gestellt als bisher.
Die Reform stößt deshalb allerorts auf Kritik. "Sie benachteiligt Erben privater Vermieter gegenüber Erben von Betriebsvermögen und gewerblich vermieteten Immobilien, weil sie einen Verschonungsabschlag von nur zehn Prozent auf den Wert der geerbten Wohnimmobilien vorsieht", kritisiert Haus & Grund- Präsident Rolf Kornemann. Positiv bewertet er dagegen die erstmals im Gesetz verankerte Stundungsmöglichkeit für Immobilienerben.
Energie-Wärmegesetz
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Venizelos kritisiert IWF-Chefin
"Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden Eigentümer neuer Wohngebäude verpflichtet, ihren Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken."
Was die Wenigsten wissen, in vielen Städten gilt Fernwärme auch als erneuerbare Energie. Soll heißen, wenn das Gebäude mit Fernwärme versorgt wird gilt das Gebäude nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als anteilig mit erneuerbarer Energie versorgt. Es muß also nicht immer aufwendige solarere Strahlungsenergie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme sein, die Lösung kann auch in der Straße vor dem Grundstück liegen.
Jetzt hat's die Zipfelmütze, die während des Weihnachtsmarkts das Rathaus meiner Heimatstadt "geziert" hat schon in die SZ gebracht. :-)