Neuer Bonus für Ehrenamtliche:Steuer sparen für engagierte Bürger

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Ehre statt Lohn: In Deutschland setzt sich jeder achte Bürger nach Feierabend für die Gesellschaft ein, zum Beispiel bei der Feuerwehr.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Millionen nebenberufliche Trainer, Chorleiter oder Feuerwehrleute können sich freuen: Der steuerliche Freibetrag im Ehrenamt wird rückwirkend zum 1. Januar erhöht. Ehrenamtliche dürfen jetzt mehr steuer- und abgabefrei hinzuverdienen.

Von Berrit Gräber

Gute Nachricht für Millionen Bundesbürger mit Ehrenämtern und sozialem Engagement: Nach sechs Jahren Stillstand können sie sich in diesem Jahr endlich wieder über höhere Steuervorteile freuen. Zum Beispiel die vielen nebenberuflichen Trainer, Ausbilder, Jugendbetreuer, Chorleiter oder Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr - sie alle dürfen jetzt bis zu 2400 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei dazuverdienen, das sind 300 Euro mehr als noch 2012.

Ihr neuer Freibetrag ist in der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2013 geregelt, die im Juli den Bundesrat passiert hat. Auch die Pauschale für ehrenamtliche Helfer etwa beim Roten Kreuz oder der Kirche steigt kräftig und zwar um 220 auf 720 Euro jährlich. Die Steuerboni gelten rückwirkend ab 1. Januar.

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts sieht vor, dass der Fiskus jetzt jedem etwas mehr unter die Arme greift, der sich freiwillig im Nebenjob oder rein ehrenamtlich für die Gesellschaft engagiert. Und das ist aktuell immerhin jeder achte Deutsche, wie eine Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank ergab. "Aktive Bürger sollten sich die Freibeträge nicht durch die Lappen gehen lassen", rät Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Grundsätzlich gilt: Soziales Engagement zahlt sich über den Bonus für jeden aus, der Steuern ans Finanzamt zahlen muss. Den Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro jährlich können alle nutzen, die bei gemeinnützigen Organisationen mithelfen - immer unter der Voraussetzung, dass sie anderen Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, wie Fachmann Deutsch betont. Das tun beispielsweise nicht nur nebenberufliche Trainer im Fußball- oder Skiclub, sondern auch Betreuer oder Ausbilder in Musik-, Gesangs-, Trachten- oder Heimatvereinen.

Gefördert wird auch, wer bei der Gemeinde, Kirche, im Umweltschutz, in Hochschulen oder gemeinnützigen Institutionen jobbt. Oder wer bei den freiwilligen Feuerwehren aktiv ist, in Volkshochschulen oder Familienbildungsstätten. Den Freibetrag kann außerdem nutzen, wer als Dozent an Volkshochschulen lehrt, Erste-Hilfe-Kurse gibt, Kinder in Feriencamps betreut, als Pianist in Altersheimen auftritt oder bei der Bahnhofsmission hilft.

Soziales Engagement lohnt sich für jeden Steuerzahler

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale von jetzt 720 Euro ist für alle gedacht, die sich für die Gesellschaft engagieren, aber nicht lehrend oder pädagogisch tätig sind. Zum Beispiel, wer als Schiedsrichter nebenbei arbeitet, als Kassen-, Platz- oder Hallenwart, als Rettungssanitäter oder ehrenamtliche Betreuung der Cafeteria im Gemeindezentrum. Die Pauschale kann nicht mit dem Übungsleiterfreibetrag kombiniert werden.

Grundsätzlich kann ein Nebenjob im Dienst der Gesellschaft entweder über die elektronische Lohnsteuerkarte laufen, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis. Bei Minijobs und Beschäftigung auf Steuerkarte ist es möglich, sich den Steuervorteil schon als Freibetrag eintragen zu lassen. Wer sich in den kommenden Wochen noch an seine Steuererklärung für 2012 setzen muss, sollte bedenken: Fürs vergangene Jahr gelten noch die alten Freibeträge von 200 respektive 500 Euro im Jahr. Lohnsteuerhilfevereine beraten bei Bedarf.

Auch die über 600.000 bundesweit eingetragenen Vereine selbst profitieren vom neuen Gesetz, vor allem Sportvereine. Ihre Umsatzgrenze ist jetzt angehoben, ab der für Sportvereine Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig werden: von 35.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr. Organisiert ein Sportverein Wettkämpfe, bietet er Sportreisen oder Kurse an und nimmt er dafür Eintritts- oder Startgeld, gilt jetzt: Bleiben die damit erzielten Umsätze - ohne Umsätze mit Getränken, Essen und Werbung - unter 45.000 Euro pro Jahr, sind sie steuerfrei. Und wenn Vereine weniger Einnahmen versteuern müssen, bleibt ihnen mehr Geld in der Kasse.

Ehrenamtliche sollten die Gelegenheit beim Schopf packen und einfach fragen, ob ihr Verein nicht womöglich ein paar Euro mehr zahlen könnte als bisher, sagt Tobias Ernst von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Ein Rechenbeispiel dazu von Stiftung Warentest: Ein Trainer im Sportverein bekam im vergangenen Jahr 12 x 175 Euro als Entschädigung und 12 x 75 Euro als Minijob vergütet.

Der Verein könnte nun die Beträge für 2013 anpassen, 12 x 200 Euro als Entschädigung zahlen und 12 x 50 Euro als Minijob, empfehlen die Verbraucherschützer. Damit spare der Verein fast 100 Euro Abgaben im Jahr. Den Staat kostet die höhere Belohnung seiner sozial engagierten Bürger circa 110 Millionen Euro im Jahr, die Sozialkassen gehen von Mindereinnahmen von 115 Millionen Euro aus.

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